Herzoglicher Leibarzt des Herzogs Johann Friedrich II. des Mittleren von Sachsen bis mindestens 1567, dann Kurfürstlicher Leibarzt von Kurfürst August von Sachsen, hier eine ärztliche Vorschrift, die er am 13. Oktober 1571 für den am 8. Juli 1571 geborenen kurfürstlichen Sohn Adolf verordnete: "... er wolle ihm die Säcklein aus Löwenmist, Turteltauben und Riekenmist selbst fertigen, es sei gut, ihm in den Brei einzumischen die Küchlein Manus Christi mit dem frischen Anisöl, auch solle er bekommen Infusion der Lindenblüthe, Hintlaufwurzeln, lithauischen frischen Honig." Paul Luther konnte dem kleinen Adolf nicht helfen. Er starb bereits am 12. März 1572.
Zusatzbemerkung
Auf dem Internet ist über die Nachkommen von Martin Luther der Vermerk zu finden, dass Paul Luther (1533-1593) mit Anna von Warbeck (1532-1586) folgende sechs Kinder gehabt haben soll: Paul (1554-1558), Margarethe (1555?-1592), Johann Ernst (1560-1637), Johann Friedrich (1562-1599), Anna (1564 (oder zwischen 1562 und 1569) -1596) und Johann Joachim (1569-1600). Die Quelle für diese Information ist folgendes Buch von Professor Nobble, das er in Grimma in Leipzig im Jahr 1846 herausgegeben hatte: Stammbuch der Familie des Dr. Martin Luther zur dritten Secularfeier seines Todestages des 18. Februars 1846. In diesem Fall kann es sich jedoch bei Paul Luther nicht um den dritten Sohn von Martin Luther und Katharina von Bora handeln, der ebenfalls „Paul Luther“ hieß. Martin Luthers Sohn Paul hatte erst im Jahr 1557 sein Medizinstudium mit seiner Promotion abgeschlossen. Erst in diesem Jahr durfte er heiraten und eine Familie gründen. Solange er die Universität besuchte, besaß er nämlich nicht das Heiratsrecht. Der „Paul Luther“ in Nobbles Luther-Stammbuch vermählte sich mit Anna von Warbeck jedoch bereits am 5. Februar 1554, und die ersten beiden Kinder wurden in den Jahren 1554 und 1555 geboren. Auskunft über den Vater von diesem Paul Luther geben die Namen seiner Kinder, von denen kein einziger Sohn den Namen „Martin“ und übrigens auch keine der Töchter den Namen „Katharina“ trägt. Nach alter Tradition, speziell des 15. und 16. Jahrhunderts, wurde in der Regel dem ältesten Sohn der Name des väterlichen Großvaters gegeben. So nannte Martin Luther zum Beispiel seinen ältesten Sohn nach seinem Vater „Hans“ (oder Johannes). Vielleicht hieß der Vater dieses „Paul Luther“ Paul Luther, bei dem es sich um einen nahen oder auch entfernten Verwandten von Martin Luther gehandelt haben kann, und er nannte seinen ersten Sohn deshalb ebenfalls „Paul“. Wenn es sich um Martin Luthers Paul gehandelt hätte, hätte der erste Sohn den Namen „Martin“ erhalten. „Die Luther, von welchen Martin [Luther] abstammte, waren ein altes, weit verbreitetes Geschlecht. ... Von einem Besuche bei seiner Verwandtschaft redend, äußerte er [Martin Luther] beiläufig, daß sie fast das ganze Land einnehmen.“ (in: Karl Jürgens: Luther's Leben. Erste Abtheilung: Luther von seiner Geburt bis zum Ablaßstreite 1483-1517. 1. Band, Leipzig 1846, S. 13). Es sieht so aus, dass Martin Luthers Söhne Martin und Paul unverheiratet geblieben waren und keinen Nachwuchs produziert hatten.