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03/02/2025

Philipp I. der Großmütige (1504-1567), der Landgraf von Hessen, und seine Doppelehe

Abb. 1: Landgraf Philipp I. der Großmütige von Hessen (1504-1567)

Philipp I. der Großmütige war am 11. Dezember 1523 auf Wunsch seiner Mutter, Anna von Mecklenburg-Schwerin († 1525), mit Christine (1505-1549) (Abb. 2), einer Tochter des sächsischen Herzogs Georg des Bärtigen († 1539), verheiratet worden. Es war wie bei so vielen Ehen in den Adelskreisen eine politisch motivierte Heirat gewesen. Christine sollte ihm zehn Kinder schenken, und trotzdem behauptete Philipp, dass er "nihe liebe oder brunstlichkeit zu irr gehabt" habe, weil sie zwar fromm, aber unfreundlich und hässlich sei und überdies übel rieche, und dass er deshalb so viele Liebschaften mit anderen Frauen eingegangen sei. Durch diesen außerehelichen Geschlechtsverkehr hatte er sich jedoch im Jahre 1539 die Syphilis zugezogen, die ihm so arg zu schaffen machte, dass er Gott versprach, sein Leben zu ändern. Da er sich aber unfähig zur Enthaltsamkeit hielt, riet seine Schwester Elisabeth, die Herzogin von Rochlitz, ihm, "er solle sich eine Beischläferin halten statt der vielen Huren".

Abb. 2: Christine von Sachsen (1505-1549), um 1512/13 (nicht um 1517)
Abb. 3: Martin Luther, Martin Bucer und Philipp Melanchthon (von links nach rechts)

Mit dem Einverständnis von Martin Luther, Martin Bucer und Philipp Melanchthon (Abb. 3), die in der Bibel im Gegensatz zur Scheidung kein Verbot für die Doppelehe fanden, heiratete Philipp schließlich am 4. März 1540 in aller Heimlichkeit, obwohl er seit 17 Jahren bereits mit der sächsischen Prinzessin Christine vermählt war, die Hofdame seiner Schwester Elisabeth, die 17-jährige Margarete von der Sale (oder von der Saal) (Abb. 4), die ihm noch weitere neun Kinder schenken sollte. Seine erste Gattin Christine hatte ihre Einwilligung zu dieser zweiten Eheschließung gegeben. Jedoch konnte nie geklärt werden, ob sie dies freiwillig oder durch Anwendung einer List getan hatte. Die besonders von den beteiligten Geistlichen gewünschte Geheimhaltung der zweiten Ehe war nicht durchzuhalten. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht von Philipps Doppelehe im Abendland und kostete dem Landgrafen viele Freundschaften.

Abb. 4: Margarete von der Sale (oder von der Saal) (1522-1566)

Die nächsten neun Jahre von 1540 bis 1549, dem Todesjahr seiner ersten Gattin Christine, wurden für Philipp die schwierigsten und gefährlichsten Jahre in seinem Leben. Stand doch laut der kaiserlichen Halsgerichtsordnung von 1532 auf Bigamie die Todesstrafe (Ertränken im Sack oder Enthauptung) (in: Maike Vogt-Lüerssen: Anna von Sachsen – Gattin von Wilhelm von Oranien, 4. überarbeitete Auflage 2017, S. 33-34).

P.S.: Philipp I. der Großmütige war übrigens nicht der einzige hohe Adlige, der Bigamie beging. Der englische König Georg IV. (1762-1830) war ebenfalls mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet. Im Jahr 1785 heiratete er Maria Fitzherbert (1756-1837) und im Jahr 1795 Caroline von Braunschweig (1768-1821). Aber nur wenige seiner Untertanen wussten von seiner ersten Eheschließung. Scheidung war nicht möglich, also blieb er mit zwei Frauen verheiratet. Auch der spanische König Philipp II. (1527-1598) schien ein Bigamist gewesen zu sein. Nach dem Tod seiner ersten Gattin, seiner Cousine Maria Manuela von Portugal (1527-1545), die am 12. Juli 1545 an Kindbettfieber gestorben war, heiratete er in aller Heimlichkeit seine große Liebe Isabel Osorio (um 1522-1589). Diese Ehe konnte laut der Gebote der katholischen Kirche ebenfalls nicht aufgelöst oder geschieden werden. Philipp II. war also in seiner offiziellen zweiten Ehe mit der englischen Königin Maria Tudor (1516-1558), seiner offiziellen dritten Ehe mit Elisabeth von Frankreich (1545-1568) und seiner offiziellen vierten Ehe mit seiner Nichte Anna von Österreich (1549-1580) ebenfalls ein Bigamist.

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