Anna von Sachsen – Gattin von Wilhelm von Oranien
124 Seiten, mit Stammtafeln und 64 SW-Bildern, ISBN 978-1-9733-1373-1, 4. überarbeitete Auflage, € 7,80
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Nach der Teilung von Sachsen im Jahr 1485 erhielt Herzog Albrecht, der Stammvater der Albertiner, die Mark Meißen, das nördliche Thüringen und Teile des Osterlandes. Er wurde auf einem Feldzug gegen die Friesen am 12. September 1500 das Opfer einer Seuche, die in seinem Heer wütete. Sein Herz und seine Eingeweide wurden in der Großen Kirche in Emden beigesetzt. Seine Gebeine bestattete man jedoch traditionsgemäß in der Begräbniskirche seiner Familie, in der Fürstenkapelle des Meißner Doms.

(Bild im Sächsischen Stammbuch, Dresden, Sächsische Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek)
Albrecht heiratete am 11. November 1459 Zdenka (lat. Sidonia) (1449-1510), eine Tochter des böhmischen Königs Georg von Podiebrad († 1471). Seine Gattin schenkte ihm folgende acht Kinder: 1. seine Tochter Katharina, geboren am 24. Juli 1468 und gestorben am 10. Februar 1524, die in erster Ehe im Jahr 1484 mit dem Erzherzog Sigismund von Österreich-Tirol (1427-1496) und im Jahr 1497 in zweiter Ehe mit dem Herzog Erich I. von Braunschweig-Calenberg († 1540) verheiratet wurde; 2. seinen Sohn Georg den Bärtigen, geboren am 27. August 1471 und gestorben am 17. April 1539; 3. seinen Sohn Heinrich V. den Frommen, geboren am 16. März 1473 und gestorben am 18. August 1541; 4. seinen Sohn Friedrich, geboren am 25. Oktober 1474 und gestorben am 13. Dezember 1510, den zukünftigen Hochmeister des Deutschen Ritterordens; 5. seine Tochter Anna, geboren am 3. August 1478 und gestorben im Jahr 1479; 6. seinen Sohn Ludwig, geboren am 28. September 1481 und gestorben kurz nach 1498; 7. seinen Sohn Johann, geboren und gestorben am 24. Juni 1484; und 8. seinen Sohn Johann, geboren im Jahr 1488 und gestorben im gleichen Jahr wie sein Sohn Ludwig.
Albrecht der Beherzte setzte im Gegensatz zu seinem älteren Bruder Ernst (1441-1486) in seinem Testament als Erbregelung das alleinige Erbfolgerecht des Erstgeborenen und die Unteilbarkeit des Herzogtums fest: „Nach Albrechts Willen durfte also die Regierungsgewalt ebensowenig wie die Herrschaftsbereiche geteilt werden; sie sollte sich immer in einer Hand befinden. Nur ein Vertreter der Familie war die entscheidene Autorität, auf ihn konzentrierte sich die politische Macht, er verfügte über die alleinige Entscheidungsgewalt in der Familie und mußte seine Entscheidungen nicht mit seinen Brüdern abstimmen. Die jüngeren Söhne erhielten keinen Anteil an der Regierung, hatten aber das Recht auf einen Anteil an den Einnahmen aus dem Herrschaftsgebiet.“ (in: Jörg Rogge, ebenda, S. 188). Im Jahr 1547 ging die Kurwürde schließlich von der ernestinischen auf die albertinische Linie über. Im Herzogtum und im zukünftigen Königreich von Sachsen regierten seitdem nur noch die Mitglieder der albertinischen Linie.
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