Barthel Beham: Bildnis eines Schiedsrichters, 1529
Freizeitbeschäftigungen
Im 15. und 16. Jh. hatten die meisten Menschen von morgens früh bis abends spät ihrer Arbeit nachzugehen, denn Ferien oder Urlaubstage, wie wir sie kennen und lieben, gab es noch nicht. Aber trotzdem standen im Jahr ungefähr 100 Sonn- und Feiertage – zumindest in den katholischen Regionen – zur Verfügung, an denen man sich ausruhen und erholen konnte. Diese freie Zeit verbrachte man mit Freunden und Verwandten, um sich in Brettspielen wie Dame, Trictrac oder Schach, Karten- und Würfelspielen, Boccia-, Boule- und anderen Ballspielen zu messen. Der dargestellte Mann im Bild hatte die Aufgabe eines Schiedsrichters übernommen und notierte die Punkte in einem Bogenschießen- oder einem Ballspielwettbewerb. Natürlich wetterte die Kirche, ob katholisch oder protestantisch, gegen diese „teuflischen“ Spiele. Bei den Karten-, Würfel- und Brettspielen blieb sie aber wie beim Tanzen, das sie ebenfalls bekämpfte, in ihren Ermahnungen erfolglos.
So schwangen bei allen Gelegenheiten, auf allen Festen Jung und Alt das Tanzbein. Und sie ließen sich davon auch nicht abbringen, als besonders in der Reformationszeit gegen diese „Unart“ vehement gepredigt wurde. Calvin hielt das Tanzen für ein Merkmal „leichtfertiger Gesinnung“ und „verführter Geilheit“, und ein Pfarrer namens Melchior Ambach aus Frankfurt verurteilte besonders die dabei auftretenden leichtfertigen hurerischen Gebärden und unkeuschen Lieder. „... da begreift man Frauen und Jungfrauen mit unkeuschen Händen, da küßt man einander mit hurerischem Umfassen.“ (in: Max Bauer, ebenda, S. 236/237). Viele Frauen hätten beim Tanzen, so ließ er verkünden, schon ihre kostbare Ehre verloren.
Mit Erfolg konnten die Kirchen jedoch die im Mittelalter sehr beliebten Freizeitbeschäftigungen: Baden und Schwimmen verbieten. Die Körperfeindlichkeit der katholischen und protestantischen Geistlichen führte letztendlich zum Schließen der Badehäuser und zum Schwimmverbot in den Flüssen und Bächen. Da die Menschen diesen Aktivitäten nackt nachgegangen waren, mußten diese Freizeitbeschäftigungen laut den Geistlichen zur Vermeidung öffentlichen Ärgernisses verboten werden. So wurden 1541 acht Männer, die im Winter - wie Gott sie schuf - im Main schwimmen gegangen waren, vier Wochen lang bei Wasser und Brot eingekerkert. Und in der Schulordnung des Hamburger Johanneums aus dem Jahre 1537 drohte man den Schülern, die „wie die Gänse oder Enten“ baden und schwimmen gehen wollten, schwere Strafen an. Diese Schwimm-, Bade- und Waschverbote führten schließlich in das „dreckige und verlauste“ 17. und 18. Jh., in dem man Körpergerüche und Schmutz mit Puder und Parfümen zu beheben versuchte.