Lucas Cranach der Ältere: Bildnis des sächsischen Prinzen Johann, 1505
Das Heiratsalter
Wie viele kleine adlige Jungen und Mädchen war auch der sächsiche Prinz Johann († 1537) von seinen Eltern, dem Herzog Georg dem „Bärtigen“ (1471-1539) (Abb. 151) und dessen Gattin Barbara († 1534) (Abb. 152), bereits als Kind verlobt worden. Denn der Bräutigamskranz schmückt sein blondes Haupt.
Heiratsfähig waren die Jungen und Mädchen im 15./16. Jh. mit 12 - 15 Jahren. Verlobt werden konnten sie nach dem kanonischen Recht schon mit sieben Jahren. Seit dem 12. Jh. durfte das Eheversprechen von Mädchen, die zum Zeitpunkt ihrer Verlobung weniger als 12 Jahre zählten, und von Jungen, die noch nicht das Alter von 14 Jahren besaßen, widerrufen werden. Die Ehepartner wurden von den Eltern ausgesucht. Das rechtmäßige Mindestalter für Heiraten, die keine elterliche Zustimmung mehr benötigten, war in der Stadt Nürnberg z.B. im Jahre 1534 auf 25 für Männer und 22 für Frauen festgelegt worden. Während in den Städten das Heiratsalter z.B. der Frauen bei 16 - 20 Jahren lag und die Männer aus der Kaufmannsschicht schon die 30 überschritten hatten, bevor sie ehelichen konnten, wurden die Kinder aus adligen Häusern in jedem Alter vermählt. Auch große Altersunterschiede zwischen den zukünftigen Ehegatten wurden großzügig übersehen. Maria (Abb. 153), die Lieblingsschwester Karls V. (Abb. 154), wurde im Alter von einem Jahr sogar mit einem Ungeborenen verlobt. Ihr Großvater Maximilian I. hoffte, daß Marias schwangere Schwiegermutter, Anna von Foix (1484-1506), im Jahr 1506 einen Jungen gebären würde. Und sie tat es. 1515 wurde Maria schließlich mit ihrem neunjährigen Verlobten, Ludwig II. († 1526) (Abb. 155), vermählt. Ihr Ehe wurde aber erst im Jahr 1522 (körperlich) vollzogen.
Weitere Informationen über den kleinen sächsischen Prinzen Johann:
Johann war das zweite Kind seiner Eltern. Er wurde am 24. August 1498 geboren. Seine Mutter Barbara war die Tochter des polnischen Königs Kasimir IV. Sie brachte außer Johann noch neun weitere Kinder auf die Welt, von denen allerdings sechs bereits kurz nach der Geburt oder als Kleinkinder starben. Am Leben blieben außer Johann nur noch der geistig schwerbehinderte Friedrich (1504-1539) und die Töchter Christine (1505-1549) (Abb. 156) und Magdalene (1507-1534) (Abb. 157). Johann (Abb. 158) heiratete Elisabeth (1502-1557), die erste Tochter des hessischen Landgrafen Wilhelm II., mit der er keine Kinder hatte. Als er im Jahr 1537 starb, sollte daher sein schwer behinderter Bruder Friedrich die Rolle des Thronfolgers übernehmen. Man verheiratete Letzteren daher mit einer Tochter des Grafen Ernst II. von Mansfeld, die ebenfalls Elisabeth hieß. Friedrich starb jedoch im Jahr 1539 ebenfalls, ohne Nachkommen zu hinterlassen. Johanns Schwester Christine wurde mit dem hessischen Landgrafen Philipp I. (1504-1567) (Abb. 159) verheiratet. Ihre Ehe, aus der zehn Kinder hervorgingen, verlief sehr unglücklich. Johanns jüngste Schwester Magdalene wurde die erste Gattin des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg (1505-1571) (Abb. 161), dem sie die Söhne Johann Georg (1525-1598) und Friedrich († 1552), Erzbischof von Magdeburg, schenkte.
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