Der Meister des Hutz-Bildnisses: Bildnis einer Frau, 1497

Die Rechte der Frauen
Im 15. und 16. Jh. änderte sich für die Frau, theoretisch betrachtet, an ihrer minderen Rechtsposition nichts, allerdings trat das weibliche Geschlecht von nun an emanzipierter auf und ließ sich nicht mehr alles gefallen. Schließlich mußten die Frauen der Kaufleute einfach freier walten und schalten können, wenn sie während der langen Abwesenheit ihrer Männer die produktiven Tätigkeiten und den z.T. großen Haushalt allein überwachen sollten. Mit der Zeit war es außerdem allgemein üblich geworden, daß die Gattinnen der Kaufleute ihren ländlichen und städtischen Besitz, ohne daß sie erst ihre Ehemänner um Erlaubnis baten, verpachteten oder verkauften. Nur bei der Lohnauszahlung bekamen die Frauen – und hier besonders die aus der Unterschicht, die als Fährfrauen arbeiteten oder Gräben aushoben oder als Trägerinnen auf städtischen Baustellen Beschäftigung gefunden hatten – noch deutlich zu spüren, daß sie der minderen Menschenart angehörten. Denn sie erhielten – wie es auch heute noch in einigen Berufen üblich ist – nur die Hälfte oder allenfalls zwei Drittel des Gehaltes, der den Männern für dieselbe Arbeit gewährt wurde.
- Lesetipps:
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- Wenn Sie mehr über das Leben der Frauen im Mittelalter und der Renaissance wissen möchten, dann kann ich Ihnen meine Bücher "Der Alltag im Mittelalter" und "Frauen in der Renaissance – 30 Einzelschicksale" sehr empfehlen!