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Vielen Dank / Many Thanks

Vielen Dank, meine lieben Leser und Leserinnen, dass Sie mir durch den Kauf meiner Bücher helfen, meine Geschichtsstudien weiterführen und das Betreiben dieser Webseite finanzieren zu können. Sie können meine Bücher übrigens durch Amazon weltweit, z. B. in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, den USA, Australien und in Japan, erwerben. Das obige Foto von mir stammte aus dem Jahr 1970. Die Disziplin Geschichte war schon immer meine große Leidenschaft.

Thank you so much, my dear readers, for helping me to continue my historical studies and to finance this website by purchasing my books. By the way, you can buy my books worldwide through Amazon, for example in Germany, Great Britain, France, Italy, the USA, Australia, and Japan. The photo above was taken in 1970. History has always been my great passion.

Begegnungen mit Zeitgenossen der Renaissance

Unbekannter Maler: Männliches Bildnis, 1497/98

Männliches Bildnis, 1497/98
Männliches Bildnis, 1497/98

Die Rechte des Mannes

Im Mittelalter wie in der Renaissance nahm der Mann dank der Kirche die führende Rolle in der menschlichen Gesellschaft ein. So wurden nur die Jungen – nicht die Mädchen – im Alter von 12 bis 15 Jahren für mündig erklärt, d. h., sie wurden regierungs-, waffen-, rechts- und heiratsfähig. Als Hausherren besaßen die Männer sowohl die personenrechtliche Gewalt über sämtliche Familienmitglieder als auch die sachenrechtliche Verfügungsgewalt über den gesamten Familienbesitz. Das bedeutete, daß nur sie ihre unmündigen Ehefrauen und Kinder vor Gericht z.B. in Erbangelegenheiten rechtlich vertreten konnten. Andererseits mußten sie jedoch auch für die Vergehen ihrer Familienangehörigen geradestehen. In der Normandie und in der Bretagne konnte man vor Gericht den Ehemann für die Straftaten von dessen Frau verantwortlich machen. Die volle Wucht des Gesetzes traf hier nur das männliche Geschlecht.

Da nur der Mann uneingeschränkt rechts-, geschäfts- und vermögensfähig war, verwaltete er allein die Besitztümer seiner Gattin und seiner Kinder. Außerdem stand ihm zumindest im Früh- und Hochmittelalter das Recht zu, im Falle echter Not seine Familienangehörigen zu verkaufen, und falls berechtigte Gründe vorlagen, zu töten.

Damit es zwischen dem Vater und seinen mündig gewordenen Söhnen zu keinen Reibereien kam, galt die Regel, daß sich die mündigen Söhne solange der Muntgewalt des Vaters, wenn auch eingeschränkt, zu fügen hatten, bis sie das elterliche Haus verließen.


als Buch
Buch Cover: Der Alltag im Mittelalter

Der Alltag im Mittelalter 352 Seiten, mit 156 Bildern, ISBN 3-8334-4354-5, 2., überarbeitete Auflage 2006, € 23,90

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