Eintrag 36
Holgers Bericht, geschrieben am 17.1.1438
Heute, am Namenstag des Heiligen Antonius, wurden die Antoniterschweine zum Festschmaus geschlachtet, und die ganze Stadt nahm an diesem Ereignis teil. Es wurde in den Wirtshäusern und zu Hause gesungen, gelacht, getanzt, gegessen und getrunken. Am Nachmittag lud mich Heinrich in eine Trinkstube im Zentrum der Stadt ein, um mich über "meine Zeit", die Zukunft, auszuhorchen. Und da sah ich Ihn! Den Henker der Stadt!
Er saß an einem besonderen Tisch in einer Ecke auf einem dreibeinigen Schemel und hielt einen Krug ohne Deckel in den Händen. Während alle anderen Tische mit z.T. zehn Leuten besetzt waren, mußte er sich allein amüsieren. Sein Wams und seine Hose waren auf der rechten Seite grün und auf der linken Seite rot gefärbt. Laut Heinrich konnte man an dieser rotgrünen Kleidung die Henker schon von weitem erkennen! Henker?! - ich hatte mir den Henker der Stadt ganz anders vorgestellt, so eine Art "Beißer" wie in den James Bond-Filmen hatte ich erwartet. Aber der hier sah ganz anders aus. Er war zwar ein Schrank von Mann, vielleicht 35 Jahre alt, mit breiten Schultern und kräftigen Händen. Seine Gesichtszüge aber waren sehr weich, und seine Lippen und seine Nase waren wohlgeformt. Seine Augen blickten nur ab und zu von seinem Krug hinweg in den Raum. Aber das löste jedesmal unter den Gästen eine Panik aus. Ich dagegen war so fasziniert von ihm, daß ich keine Lust mehr verspürte, Heinrich noch mehr über Arbeitsboykott, 35-Stundenwoche etc. zu erzählen.
"Heinrich, vor drei Tagen wurde auf dem Markt ein Junge beim Klauen erwischt. Sag' mal, was geschieht mit ihm?" lenkte ich unser Gespräch in eine ganz andere Richtung.
"Wie alt war er?"
"Das weiß ich nicht. Vielleicht 12, vielleicht aber auch schon 14 oder 15!"
Abb. 47: Erst körperliche Züchtigung, dann Prangerstehen
"Na, das Alter ist schon wichtig, Holger! Nur Jungen und Mädchen unter 7 Jahren gelten als strafunmündig. Von 7 - 14 Jahren sind sie eingeschränkt straf- und handlungsfähig. Das heißt, sie können bereits wegen Verbrechen außer Landes gewiesen werden oder im Karzer landen. Oder sie werden körperlich gezüchtigt (Abb. 47). Nach unserem Lübecker Recht können Jungen und Mädchen dieser Altersgruppe auch schon hingerichtet werden. Unser Richter hier in der Stadt hatte vor einem Jahr einem kindlichen Totschläger einen Apfel und einen Pfennig hingehalten. Der Junge sollte sich eines von beiden nehmen. Er entschied sich für die Münze und damit für den Tod. Denn laut des Richters bekundete der Junge damit seine geistige Reife. Holger, und dieser Knabe war noch nicht einmal 12 Jahre alt!"
"Das bedeutet doch, daß ein geisteskranker Erwachsener eigentlich nicht bestraft werden darf?"
"Ja, so ist es! Für die von ihnen angerichteten Schäden haftet der Vormund."
"Wenn der erwähnte Junge, den ich beim Stehlen gesehen habe, nun 15 Jahre alt ist, mit was für einer Strafe muß er rechnen?"
"Tja, das kommt auf den Diebstahl an. War es ein großer oder ein kleiner? Wenn der Gegenstand, den er geklaut hat, unter fünf Gulden wert war, handelt es sich um einen kleinen Diebstahl!"
"Es war nur ein Fisch, den er stahl!"
Abb. 48: Der mittelalterliche Pranger in Alsfeld
"Entweder wird ihm ein Ohr oder ein Finger abgeschnitten, oder er wird an den Pranger gestellt (Abb. 48) und geschlagen, des Landes verwiesen oder gebrandmarkt. Ich weiß nicht, welche Art von Strafe der Richter wählen wird!"
"Das hört sich ja schrecklich an! Der kleine Kerl hat doch gar nichts so Schlimmes getan! Er hatte nur Hunger!"
"Lieber Holger, danach fragt hier aber niemand! Dir werden hier ein oder beide Ohren abgeschnitten, wenn du bei einem kleinen Diebstahl, bei Gotteslästerung (geringer Art) und beim Tragen von verbotenen Waffen erwischt worden bist. Bei Meineid, Falschaussage, Gotteslästerung, Verleumdung, falscher Anklage und Schmähung der Obrigkeit wird dir deine Zunge vom Henker mit einer Schere oder einem Messer zum Teil oder ganz herausgeschnitten. Bei kleinem Diebstahl wird dir meist der rechte Daumen abgehauen, bei Meineid der Schwurfinger. Das ist hier so!"
"Und was passiert bei großen Diebstählen? Wird man da gleich gehängt?"
"Ja, das ist die härteste Bestrafung für großen Diebstahl! Zum großen Diebstahl gehören bei uns generell, egal wie wertvoll das Geraubte war, die Vieh- und Getreidediebstähle, die Diebstähle bei Nacht und aus Kirchen, aus Schmieden und aus Mühlen. Auch Einbruchsdiebstahl zählt zu den großen Diebstählen, auch wenn du nur einen Apfel geklaut haben solltest. Als Strafen gibt es außer dem Hängen noch das Blenden, also das Ausstechen der Augen, und das Handabschlagen, das auch bei Friedbruch, Meineid, Körperverletzung mit bleibendem Schaden für das Opfer, Beschädigung der Stadtbefestigung, Falschspiel, Münzfälschung, bei wiederholter Benutzung falscher Gewichte und bei wiederholtem Tragen gefährlicher Waffen angewandt wird."
"Mensch, das hört sich ja schrecklich an! Auf welche Vergehen steht denn dann bei euch die Todesstrafe?"
Abb. 49: Das Lebendigbegraben
Abb. 50: Die Vierteilung
Abb. 51: Die Zweiteilung
"Auf Mord, Brandstiftung, Notzucht, Ketzerei, Zauberei, Sodomie, schwere Münzfälschung und auf großen Diebstahl! Gehängt werden z.B. die Diebe, die Landesverräter und die Münzfälscher. Lebendig begraben werden Weiber (Abb. 49), die einen Kindesmord oder einen großen Diebstahl begangen haben. Oder sie werden gepfählt, d.h. durch ihren Leib wird noch nach dem Lebendig-begraben-werden ein Pfahl von oben hineingetrieben. Dieses Aufspießen gibt es auch bei Männern. Der Verurteilte wird auf einen in die Erde gerammten spitzen Spieß aus Eichenholz gesetzt. Der Spieß dringt dann durch den Körper und kommt beim Mund wieder heraus. Oder kennst du das Ausdärmen? Nein? Also hier muß der Verurteilte mit aufgeschlitztem Bauch so lange um einen Baum laufen, bis ihm die Eingeweide aus dem Körper quellen. Tod durch Vierteilen haben die schweren Landesverräter zu erwarten. Dabei wird der Verurteilte an seinen Armen und Beinen an die Schweife von vier Pferden gebunden, und diese Pferde werden dann auseinandergejagt. Dann gibt es den Verurteilten in vier Portionen (Abb. 50)! Bei der Zweiteilung wird der Verurteilte zwischen zwei Pfählen mit gespreizten Beinen kopfabwärts aufgehängt und vom Henker von oben nach unten symmetrisch zersägt (Abb. 51)! Ja, und dann gibt es da noch das Rädern, das auf Mordverbrechen, schwere Brandstiftung z.B. Brandstiftung heimlich in der Nacht, auf schweren Landesverrat und Kirchendiebstahl folgt. Der Unglückliche wird mit einem großen Wagenrad erschlagen und anschließend aufs Rad geflochten. Für Ketzer, schwere Münzfälscher und Urkundenfälscher steht der Scheiterhaufen oder das siedende Wasser oder Öl bereit. Da ist das Kopfabschlagen oder Enthaupten noch die schnellste Todesstrafe!"
Mit Grauen vernahm ich Heinrichs Beschreibungen. Wie bestialisch Menschen doch sein können! Die humanste Todesstrafe scheint hier wirklich das Enthaupten zu sein.
"Welche Vergehen enden mit dem Enthaupten, Heinrich?" hörte ich mich selbst laut fragen.
"Manchmal wird das Kopfabschlagen bei Bigamie, Gotteslästerung, bei Landesverrat, Entführung und Blutschande angewandt!"
Heinrich schien das Thema nicht im geringsten zu belasten. Mit seinen breiten Händen setzte er den Krug an seinen Mund und ließ den sauren Wein in seinen Rachen strömen.
"Ach, und das Ertränken gibt es noch. Das hätte ich fast vergessen, Holger. Das ist die Todesstrafe für Weiber, die Kindesmord oder einen großen Diebstahl begangen haben. Letztes Jahr ist erst ein junges Mädchen auf diese Art und Weise hingerichtet worden. Man hat ihr die Hände und Füße zusammengebunden und sie von einem Boot aus in den Fluß geworfen. Da der Fluß hier nicht sehr tief ist, haben die Henkersknechte sie mit Holzstangen so lange unters Wasser gedrückt, bis sie tot war. In einigen Städten legen sie die schuldigen Weiber in einen Sack mit Schlangen oder einem Hund und ertränken sie dann erst. Mein Vater erzählte mir, daß er auf seiner Wanderung in eine Stadt kam, die ihre verbrecherischen Weiber in einem großen hölzernen Zuber ertränkten. Dabei drückte der Henker die im Sack befindliche Frau solange unter Wasser, bis der Tod eintrat!"
"Kennt ihr nicht so etwas wie Strafmilderung?"
"Doch! Eine schwangere Frau darf nur geschoren und mit einem Rutenbündel blutig geschlagen werden."
"Heinrich, können sich die Reichen eigentlich von diesen harten Strafen freikaufen?"
"Nur von den Verstümmlungsstrafen wie dem Ohren-, Daumen-, Hand- und Zungenabschneiden! Wenn die reichen Herren und Damen aber zum Tode verurteilt werden, werden auch sie sterben müssen!"
Die Trinkstube wurde mit der Zeit immer leerer. Auch der Henker erhob sich und verschwand.
"Los, Holger, es wird dunkel. Wir müssen heim! Ich habe keine Laterne dabei, und wenn wir ohne brennendes Licht erwischt werden, können uns die Bürger in den nächsten Tagen am Pranger bewundern. Vielleicht werden wir dann auch noch geteert und gefedert!"
Heinrich bezahlte unseren Wein, und dann begaben wir uns schnellen Schrittes Richtung Stadtrand. Unterwegs erfuhr ich von meinem Begleiter, welche entehrenden Strafen außer Prangerstehen noch in dieser Stadt angewendet werden. Zahlungsunfähige Schuldner müssen einen gelben Hut tragen. Auf freventliches Schwören, Gotteslästerung, Ehebruch, Hehlerei, Kuppelei, für Gezänk, bei Fundverheimlichung und Betrug werden hier besonders die Frauen zum Steinetragen verurteilt. Dabei müssen sie mit Steinen von 12,5 - 90 kg!, die um ihren Hals gehängt werden, unter Vorantritt des Stadttrommlers eine bestimmte Strecke zurücklegen. Wer den Stein unterwegs absetzt, muß eine zusätzliche Geldbuße bezahlen.
"Holger, solche Strafprozessionen ziehen eine Menge Zuschauer an! Schadenfreude ist und bleibt nun mal die schönste Freude. Die Weiber werden gehänselt, beschimpft, bespuckt, mit Eiern und zuweilen auch mit Kot beworfen. Das gehört eben dazu!"
Abb. 52: Die Doppelhalsgeige
Abb. 53: Die Hausdrachen-Maske
Das Schubkarrenschieben ist die Strafe für Pärchen, die Geschlechtsverkehr miteinander hatten und dabei erwischt wurden, ohne miteinander verheiratet zu sein. Der Mann muß dabei die Frau in einem Schubkarren durch die Gassen der Stadt fahren. Die Schaulustigen dürfen die beiden wiederum mit Unrat bewerfen. Auf die unverbesserlichen Wirtshaushocker, die Haus und Hof vertrinken, wartet das Tonne-tragen. Mit dieser Tonne müssen sie ebenfalls durch die Gassen laufen. Die Doppelhalsgeige droht den Frauen, die sich ständig in der Öffentlichkeit streiten (Abb. 52).
"Mensch, und die Schandmasken müßtest du sehen, Holger! Da gibt es die unterschiedlichsten Masken. Für klatschsüchtige Weiber haben wir z.B. die Hausdrachenmaske!" (Abb. 53) Während sich Heinrich, zu Hause angelangt, sofort ins Bett begab, wollte ich erst noch die "frischen" Informationen zu Papier bringen!
Holger

