Eintrag 30
Kurts Bericht, Fortsetzung ...
Sonntag, den 11.1.1438
Wieder habe ich vier Stunden lang einen Gottesdienst über mich ergehen lassen müssen! Und obwohl wir in der Kirche alle dicht gedrängt standen!, war es dort eisig kalt. Vier Stunden lang Kälte und Stehen!
Um diesen Tag noch einigermaßen nützlich zu beenden, werde ich meine dreitägigen Beobachtungen über die hier ansässige Dorfbevölkerung zu Papier bringen. Neben stinkreichen Bauern wie unserem Gastgeber, Herrn van Lune, gibt es mittelbegüterte und völlig verarmte Dorfbewohner. In den letzten Jahren sollen verheerende Hungersnöte geherrscht haben. Deshalb sind viele arme Familien in die Städte zum Betteln geflohen. Von Beruf sind die meisten Bewohner hier Bauern, die entweder auf geliehenem oder eigenem Land arbeiten. Nur die Bauern sind vollberechtigte Mitglieder der Dorfgemeinschaft und dürfen Gemeindeämter besetzen und als Dorfschöffen am Dorfgericht mitwirken. Und nur sie verfügen über ein uneingeschränktes Allmendnutzungsrecht. Da die Rechte und Pflichten am Hof haften, verliert derjenige sein Mitbestimmungs- und Allmendnutzungsrecht, wenn er – aus was für Gründen auch immer – seinen Hof aufgibt.
Abb. 39: Ein Kuhbauer mit seinem Beetpflug
Aber Bauer ist nicht gleich Bauer! Hier wird streng zwischen Pferde- und Kuhbauern unterschieden, d.h. zwischen denen, die über Pferde verfügen und denen, die mit Kühen pflügen und eggen müssen, weil sie keine Pferde besitzen (Abb. 39). Die Gemeindevorsteher sind natürlich alle durchweg "Pferdebauern".
Neben den Bauern gibt es hier noch die Häusler, die ich ja schon gestern erwähnt habe. Sie leben in ihren kleinen Hütten und verdienen sich ihren Lebensunterhalt als Handwerker oder Tagelöhner bei den reicheren Bauern. Nur wenige von ihnen besitzen einen kleinen Hof mit etwas Acker- und Wiesenland, das sich in den Randbereichen der Gemarkung befindet. Als Häusler haben sie keine oder nur eingeschränkte Rechte an der Allmendnutzung, sind aber als Dorfgenossen in der Gemeindeversammlung stimmberechtigt.
Außerdem leben im Dorf noch zwei Schmiede, zwei Stellmacher (Rad- und Wagenmacher), vier Zimmerleute, ein Müller, ein Gastwirt und unzählige Knechte und Mägde. Durch das hier praktizierte Anerbenrecht erbt der älteste Sohn alles von seinen Eltern. Seine jüngeren Geschwister können ihm nur als Knechte oder Mägde dienen oder aber in die Städte auf Arbeitssuche gehen. Einige von ihnen melden sich auch freiwillig zu Rodungsarbeiten im Norden und Osten des Reiches.
Als Gesinde haben sie kein Gemeinderecht. Mit ihren Arbeitsgebern schließen sie ein- oder mehrjährige bis lebenslängliche Gesindeverträge ab, in denen ihnen das Recht auf freie Kost und Logis gewährt wird. Zusätzlich erhalten sie meist noch eine geringe Entlohnung.
Handwerker gibt es im Dorf, wie erwähnt, nur wenige. Die Städte haben mit Hilfe ihres Gewerbezwanges die unliebsame Konkurrenz aus den Dörfern ausgeschaltet. Trotzdem sollen, wie Lubbert mir erzählte, in einigen Dörfern regelrechte Textilunternehmen unter der Protektion städtischer Großhändler entstanden sein. Ja, wenn die Städte und ihre Kaufleute ihren Vorteil sehen, darf auch auf den Dörfern handwerklich gearbeitet werden!
Unser Gastgeber, Heinrich van Lune, ist nicht nur der reichste Bauer im Dorf, sondern auch zum Dorfvorsteher oder Schulzen gewählt worden. Er hat die Gemeindeversammlungen einzuberufen, verwaltet die Gemeinde und führt den Vorsitz im niederen Dorfgericht, das normalerweise dreimal im Jahr tagt.
Und als Richter darf er jeden dritten Pfennig von allen Gerichtsfällen in seine eigene Tasche stecken! Tja, so wird man als Reicher noch reicher!

