Eintrag 16
Holgers Aufzeichnungen, geschrieben am 11.12.1437
Es ist 18.30 Uhr. Herr Bussow hat vor einer halben Stunde das Haus verlassen. Seitdem herrscht hier in der Wohnung der wahre Frieden. Barbara, ihre Töchter und ihre Mägde sind am Ausbessern und Nähen von Kleidungsstücken und Wäscheteilen.
"Ist dein Mann lange weg, Barbara?" frage ich unsere Gastgeberin.
"Oh, es kann noch einige Stunden dauern, bis er wieder heimkehrt. Heute kommen die Zunftmitglieder zusammen, um interne Angelegenheiten zu besprechen."
"Wie oft findet so eine Versammlung statt?"
"Alle 14 Tage!"
"Besitzt die Zunft deines Mannes eine eigene Zunftstube? Oder wo treffen sie sich?"
"Die Zunftmitglieder besaßen eine sehr schöne Zunftstube. Aber sie ist vor einem Jahr durch ein fürchterliches Feuer, dem viele Gebäude zum Opfer fielen, zerstört worden. Seitdem treffen sie sich abwechselnd in den Häusern der verschiedenen Mitglieder. Heute muß Heinrich Slyper sein Haus zur Verfügung stellen."
"Wie viele Mitglieder gibt es?"
Barbara schaut kurz von ihrer Näharbeit hoch und überlegt: "In der Zunft meines Mannes gibt es 12 Mitglieder, natürlich nur Meister. Vielleicht interessiert es dich zu wissen, daß wir insgesamt 39 Zünfte an unserem Ort haben."
"Was tut die Zunft eigentlich für ihre Mitglieder?"
"Ohne Zunft gibt es keine Arbeit, Holger! Wenn du hier in der Stadt nicht einer Zunft angehörst, kannst du nicht handwerklich tätig sein. Die Zunft, und nicht der einzelne Meister, kauft z.B. die Rohstoffe ein. Jedes Mitglied erhält davon genau den gleichen Anteil zu gleichem Preis. Auch der Verkaufspreis wird von der Zunft vorgeschrieben. Zur Kontrolle, ob die Qualität, die Maße, die Gewichte oder die Preise auch wirklich stimmen, werden von den Zünften Schaumeister eingesetzt. Weißt du, Holger, jeder Meister muß seine Waren mit seinem Zeichen versehen. So ist immer leicht festzustellen, wer gepfuscht hat. Die Zunft regelt bis ins kleinste die Tätigkeiten ihrer Mitglieder. Du darfst nicht länger als die anderen Meister arbeiten, nicht mehr Lehrlinge als vorgeschrieben beschäftigen, deinen Gesellen nicht höheren Lohn als besprochen geben und deine Waren nicht anpreisen. Hier in der Färbergasse wohnt ein Blaufärber neben dem anderen. Mein Mann darf jedoch die Aufmerksamkeit der Kunden nicht auf sich lenken. Schon ein Husten oder Niesen kann Zunftstrafen nach sich ziehen. In einigen Zünften in der Stadt ist sogar die Höchstzahl der an einem Tage oder in einer Woche anzufertigenden Stücke festgesetzt worden. Ja, und die Zunft wirkt auch in das Privatleben ihrer Mitglieder hinein. Wenn einer aus der Zunft heiratet, nehmen wir alle an diesem Ereignis teil und überreichen ihm ein gemeinsames Geschenk. Genauso sieht es bei einer Taufe oder einer Beerdigung aus. Auch im Krankheitsfalle sorgt die Zunft für ihre Mitglieder. Wir bezahlen dafür wöchentlich einen kleinen Betrag in die Zunftkasse und können so sicher sein, daß für uns, falls wir schwer krank werden sollten oder eines Tages aus Altersgründen arbeitsunfähig und schwach werden, gesorgt wird. Im Hospital besitzt unsere Zunft z.B. zwei Betten. Stirbt ein Meister oder ein Familienmitglied, beten wir alle um sein oder ihr Seelenheil. Im Notfalle begleicht die Zunft die Schulden eines Mitgliedes, befreit ihn durch Bürgschaft aus dem Gefängnis, stattet die Töchter mit einer Mitgift aus, bezahlt die Beerdigung und versorgt die Witwen und Waisen. Außerdem stellt jede Zunft eine Art Feuerwehrtruppe dar, die bei Feuerausbrüchen eine »Eimerkette« bildet, um das Wasser schnell an den Brandherd transportieren zu können. Und als Bürgerwehrtruppe sind sie tätig. Wenn die Sturmglocke ertönt und der Feind vor den Toren steht, muß mein Mann sich z.B. den Panzer für den Oberkörper, den Eisenhut, die Handschuhe anlegen und den Speer und das Schild nehmen und mit seinen Genossen einen bestimmten Teil der Stadtmauer verteidigen. Und im Kriegsfalle zieht jede Zunft als eigene Abteilung mit ihrer Zunftfahne ins Feld."
"Barbara, was geschieht, wenn der Meister stirbt? Darfst du z.B. das Geschäft deines Mannes weiterführen?"
"Ich darf die Werkstatt weiterführen, weil ich einen Sohn habe, der später das Geschäft übernehmen kann. Aber das ist wirklich von Zunft zu Zunft, von Ort zu Ort verschieden. Bei einigen Handwerkern muß die Witwe innerhalb eines Jahres wieder heiraten, sonst verliert sie die Werkstatt ihres Mannes; bei anderen wird ihr eine Zweijahresfrist gewährt. Ich kenne aber nur wenige Zünfte, die die Witwen auch ohne Wiederheirat und ohne Söhne mit der Weiterführung des Geschäftes betrauen."
"Aber Frauen dürfen doch nicht Zunftmitglieder sein?"
"Das stimmt nicht, Holger! Bei uns gibt es vier Zünfte, die nur aus weiblichen Meistern bestehen: die Garnmacherinnen, die Goldspinnerinnen, die Seidenweberinnen und die Seidenmacherinnen."
"Deinen Schilderungen folgend müssen ja alle Meister gleich reich oder arm sein. Das ist ja der wahre Kommunismus!"
"Nein, Holger, das habe ich nicht gesagt! In ein- und derselben Zunft kann es reiche wie arme Handwerksmeister geben. Mein Mann z.B. beteiligt sich seit 10 Jahren am Handel. Er ist kein Händler, das ist ihm zunftmäßig verboten, aber er hat sich mit einem erfolgreichen Kaufmann in dieser Stadt zusammengetan. In der Produktion wirst du nicht reich, das große Geld machst du nur im Handel!"
"Noch eine letzte Frage! Gehen dein Mann und die anderen Zunftmitglieder eigentlich regelmäßig zu den Versammlungen?"
"Tja, das sah eine Zeitlang düster aus. Manchmal waren nur drei oder vier Meister anwesend. Man hat jetzt ein Präsenzgeld und einen Imbiß für die Anwesenden eingeführt. Nun ist die Beteiligung wieder besser. Mein Mann ist in diesem Jahr zum Leiter gewählt worden. Er kann momentan schon deshalb nicht schwänzen!"
Den Satz, das ist ja schön, daß wir alle zwei Wochen einen Abend von ihm verschont sind, wage ich nicht laut auszusprechen. Aber ich glaube, die anderen denken auch alle so!
Holger

