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Eine Zeitreise in eine spätmittelalterliche Stadt 1437/1438

Inhaltsverzeichnis

Als Buch erhältlich:

Zeitreise 1 – Besuch einer spätmittelalterlichen Stadt
288 Seiten, mit 90 Bildern, ISBN 3-8334-2419-2, € 18,90

Eintrag 4

Holgers Bericht, geschrieben am 5.12.1437

Claudia und ich wollen heute über unsere Gastgeber schreiben. Ich werde über Herrn Johannes Bussow und seine Arbeit berichten, da ich mit ihm öfter zusammen bin als Claudia.

Uns beiden ist Herr Bussow nicht besonders sympathisch. Er ist arrogant, intolerant, cholerisch und sehr auf sein Äußeres bedacht. Sein Haar legt er jede Nacht in kleine Löckchen, was jedoch nicht immer den gewünschten Erfolg bringt. Ab und zu muß das heiße Kräuseleisen am nächsten Morgen die Haare gewaltsam zu Locken zwingen. Je zwei gewölbte, ovale Handspiegel aus Glas, hinter denen Metallfolien liegen, und die in einem reichen Holzrahmen montiert wurden, hängen zum "Sichbewundern" sowohl im Schlafzimmer als auch in der Stube.

Für seine Morgentoilette braucht er täglich eine Stunde. Nach dem Aufstehen verschwindet er zuerst einmal auf dem heimlichen Gemach. Dann stellt er sich vor eine Schüssel, spült seinen Mund aus und reibt die Zähne mit einem Lappen, auf den er ein kreidiges Zahnpulver streut. Schließlich werden das Gesicht, die Ohren und die Arme gründlich gewaschen. Zu guter Letzt wird sein Haar zu Locken "gebrannt" und mit einem Doppelkamm, der auf der einen Seite eine gröbere und auf der anderen Seite eine feinere Zähnung aufweist, und einer Bürste aus Schweinsborsten in die richtige Form gebracht. Ach, ich könnte über ihn noch mehr lästern, aber ich muß eingestehen, er scheint ein Profi in seinem Beruf zu sein. In dieser Stadt jedenfalls verfügt er über einen sehr guten Ruf und gehört zu den angesehensten Persönlichkeiten.

Nur politisch kann er seine Position nicht auskosten. Handwerkermeister sind hier vom Rat ausgeschlossen.

Wie alle luftverunreinigenden und lärmerzeugenden Gewerbe (Schmied z.B.) muß er am Rande der Stadt wohnen. Als Färber ist er sowieso wie die Gerber, die Weber und die Wollspinner auf fließendes Wasser angewiesen. Direkt hinter seinem Hof verläuft ein Seitenarm des Flusses. Hier darf er ungestört das Färbereiabwasser hineinleiten, obwohl, wie ich gehört habe, einige Stadtbewohner von diesem Flußwasser trinken.

Heute morgen hatte unser Gastgeber sehr gute Laune. Das habe ich natürlich ausgenutzt und mir Informationen über den Beruf eines Waidfärbers aus erster Hand besorgt. So erfuhr ich, während seine zwei Gesellen und seine zwei Lehrlinge an den großen Steinbottichen in der Halle und im Hof standen und Stoffe in einer blauen Brühe rührten – nebenbei ein schrecklicher Gestank begleitet diese Arbeit – einiges über die Blaufärberei. Wie der Name schon andeutet, ist Herrn Bussow nur erlaubt, Garn und Stoffe blau oder schwarzblau zu färben. Für die Farben Rot, Grün, Schwarz, Gelb usw. sind andere Färber zuständig. So gibt es in dieser Stadt z.B. noch Rotfärber und Schwarzfärber. Nur die Schönfärber dürfen mehrere Textilfarben herstellen und verwenden.

Abb. 21: Die Färberpflanze Waid

Zur Blaufärbung benutzt Herr Bussow den Färberwaid (Abb. 21), durch den man einen kräftigen Blauton, "Indigoblau", gewinnen kann. Diese Pflanze, die eine gelbe Blütentraube besitzt, wird vor der Stadt angebaut und muß zu einer ganz bestimmten Jahreszeit und dann laut unseres Gastgebers bei Tau und vor Tagesanbruch geschnitten und in Körben gesammelt werden. Zu Hause werden die Blätter abgelesen, auf dem Hof ausgebreitet, mit Stöcken geschlagen und zerquetscht und schließlich einen Tag lang liegen gelassen. Am nächsten Morgen werden sie gelüftet, indem man sie mit den bloßen Füßen aufwirft. Das fördert nebenbei auch den Trocknungsprozeß. Und dann sammelt man die Blätter zur Aufbewahrung oder zum weiteren Gebrauch in Körben.

Möchte man nun z.B. Wolle schwarzblau färben, muß man folgendermaßen vorgehen:
Zuerst füllt man 25 kg des getrockneten Materials in eines dieser großen Steinbottiche, die mindestens 600 Liter fassen können. Mit einem großen Stock sorgt man dafür, daß die Waidblätter gleichmäßig über den Bottichboden verteilt liegen. Dann gießt man soviel Urin hinein, daß die Flüssigkeit die Blätter völlig bedeckt, und läßt das ganze in der Sonne warm werden. Am nächsten Tag müssen die Lehrlinge drei Tage lang in dieser Pampe herumstampfen.

Nach dieser Prozession wird das ganze noch einmal tüchtig durchgerührt und auf drei Kessel verteilt, in denen der Waidbrei unter ständigem vorsichtigen Rühren fast bis zum Kochen gebracht wird. Spaltet sich der Brei in der Mitte, muß das Feuer unter dem Kessel weggezogen werden, ohne das mit dem Rühren aufgehört werden darf. Gleichzeitig hat man den Kessel abzukühlen, indem man kaltes Wasser von unten gegen ihn spritzt. Aus diesem Waidbrei werden für die Winterszeit Klumpen geformt, die in Fässern gelagert werden. Im Sommer kann der Brei natürlich sofort für den anschließenden Färbevorgang benutzt werden, der folgendermaßen abläuft:

Abb. 22: Das Seifenkraut

Zuerst einmal muß die Wolle vor dem Färben gereinigt und vor allem entfettet werden, indem sie in einer Buchenaschenlauge gewaschen wird. Dann wird etwa ein ½ kg Seifenkraut (Abb. 22) und eine bestimmte Menge des Waidbreies, über die Herr Bussow keine genauen Angaben machen wollte, in den Steinbottich gefüllt. Bei Verwendung von Trockenmasse fügt man noch Wasser hinzu. Auf den Rand des Bottichs legt man schließlich Bretter und deckt die Öffnung mit Schilfmatten zu. Denn in den nächsten drei Tagen muß das Seifenkraut mit dem Brei unter mäßigem Feuer vor sich hin "garen".

In der Zwischenzeit wird eine bestimmte Menge Seifenkraut, über die sich Herr Bussow ebenfalls ausschweigt, mit Harn aufgekocht. Dabei bildet sich ein Schaum, der, bevor die gewaschene Wolle in dieser stinkenden Brühe landet, entfernt werden muß. Nachdem die Wolle mit dieser Flüssigkeit benetzt worden ist, kann sie ausgedrückt, gezupft und für 12 Stunden in den zugedeckten Steinbottich gelegt werden. Schließlich muß die so vorgeblaute Wolle noch in heißes Wasser, dem man ein ½ kg Färberflechte zugegeben hat, getaucht, in Brackwasser gespült und 12 Stunden zum Trocknen aufgehängt werden. Je nach dem gewünschten Blauton hat man diesen Prozeß ein- bis mehrmals zu wiederholen, d.h. man muß die Wolle wieder 12 Stunden in den Bottich legen, anschließend in das heiße Wasser mit Färberflechte tauchen, mit Brackwasser spülen und weitere 12 Stunden trocknen.

Am Nachmittag hatte ich noch ein interessantes Gespräch mit den Lehrlingen und Gesellen von Herrn Bussow. Da morgen ein Feiertag ist, nämlich Nikolaus, haben sie heute früher mit ihrer Arbeit aufhören dürfen. Herr Bussow selbst war, Gott sei Dank, nicht im Haus. Er besuchte einen Zunftgenossen.

Nach den Aussagen der Lehrlinge und Gesellen sehen die Arbeitsbedingungen hier folgendermaßen aus: Durchschnittlich müssen sie 12 - 16 Stunden pro Tag schuften, wobei allerdings längere Arbeitspausen (bis zu drei Stunden) eingelegt werden. Im Sommer wird im Extremfall schon um 3 Uhr morgens mit dem Färben begonnen; am späten Nachmittag ist dann Feierabend. An Sonn- und Feiertagen besteht eigentlich generelles Arbeitsverbot, aber manchmal wird eine Ausnahme gemacht. Urlaub oder Betriebsferien wie bei uns gibt es nicht. Gearbeitet wird aber trotzdem nur an 265 Tagen im Jahr. Denn es gibt jährlich 100 Sonn- und Feiertage, an denen man sich ausruhen und erholen kann.

Heinrich Pape, der 28-jährige Geselle unseres Gastgebers, erzählte mir, daß man sich an solchen freien Tagen bei gutem Wetter außerhalb der Stadt Spaziergänge oder Spiele vornimmt.

Martin Behaim, 9 Jahre alt, ist gerade einen Monat hier. Normalerweise beginnt die Lehrzeit mit 12 Jahren. Sie dauert im Durchschnitt vier Jahre. In einigen Berufen wie bei den Goldschmieden z.B. beträgt die Lehrzeit jedoch 8 - 12 Jahre. Martins Vater zahlte an Herrn Bussow 16 Gulden Lehrgeld und versprach, seinen Sohn während der Lehrzeit mit Kleidung zu versorgen. Auch Wachskerzen liefert Martins Vater alle sechs Monate. Martin selbst erhält während der Ausbildungszeit keinen Lohn. Er mußte bei seiner Einstellung feierlich versprechen, während der Lehrzeit nicht zu heiraten, keine Gastwirtschaft zu besuchen und die Geheimnisse des Meisters nicht auszuplaudern.

Herr Bussow besitzt durch seine Lehrlinge billige Arbeitskräfte, die er nur zu verköstigen und unterzubringen hat. Neben der Vermittlung von Fachwissen erwartet man vom Lehrmeister, daß er seine Schützlinge in gutem Benehmen und sittlichem Wohlverhalten unterweist. Der Lehrherr darf auch strafen, da der Lehrling zu Gehorsam verpflichtet ist. Nur dürfte laut Heinrich die körperliche Strafe nicht mit Stock oder Messer geschehen. Wenn ich den Stock von Herrn Bussow und Martins blau geschlagenen Körper betrachte, frage ich mich, wer das wohl kontrolliert. Statt im Handwerk ausgebildet zu werden, muß Martin derzeit eher Knechtdienste erledigen: Wassertragen, Hauskehren, Küchendienste etc. Der andere Lehrling, Henning Vogelsack, 14 Jahre alt, befindet sich im dritten Lehrjahr und muß neben seinen eigentlichen Arbeiten Botendienste innerhalb und außerhalb der Stadt leisten und fällige Schulden eintreiben. Henning erklärte mir, daß egal wie grausam und hart der Lehrherr wäre, es kein Kündigungsrecht vor Ablauf des Dienstvertrages gäbe. Würde man es trotzdem wagen, wegzulaufen, müßte man mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Die Begriffe "Lehrling" und "Geselle" habe ich den Hausherrn noch nie sagen hören. Für ihn sind Martin, Henning, Hans und Heinrich seine Knechte. Heinrich hat schon mehrere Jahre Wanderschaft hinter sich, war in Ländern wie Flandern, Frankreich und Italien und hat einige Neuigkeiten auf dem Gebiet der Färbetechnik erfahren. Seit zwei Jahren lebt er bei Herrn Bussow. Als Färber hält er seinen Meister für spitze, aber menschlich gesehen für das letzte.

Das Leben als Geselle ist laut seiner Aussage miese. Er z.B. muß im Alter von 28 Jahren immer noch einem fremden Herrn dienen. Sein Gehalt ist mickrig, obwohl es ihm noch besser als anderen Gesellen geht. Einige seiner Kollegen leben unter dem Existenzminimum.

"Kein Wunder ist das. Die Löhne werden doch einseitig vom Rat, der Zunft und den Meistern festgesetzt. So halten sie uns in Abhängigkeit! Und wenn es nur das Geld wäre! Die Nacht müssen wir vorschriftsmäßig im Haus des Meisters verbringen. Eheschließungen sind ebenfalls verboten! Weißt Du, was die Meister sagen? Nur die Untüchtigen heiraten, die Tüchtigen arbeiten hart, machen ihre Meisterprüfung und heiraten dann als beruflich Selbständige. Das ist eine unverschämte Lüge! Ich wollte Anfang nächsten Jahres mit der Anfertigung des Meisterstückes beginnen. Aber daraus wird nichts. Ich habe immer noch nicht genug Geld zusammensparen können. Weißt du, was das kostet? Ich muß das Meisterstück auf meine Kosten anfertigen, dann noch Wachskerzen für die Zunftkirche kaufen, ein Mahl von mehreren Gängen für alle Meister der Zunft spenden, mir einen eigenen Harnisch zulegen und verschiedene kleinere Beiträge an die Zunft zahlen, ferner muß ich das Bürgeraufnahmegeld zusammensparen und dann noch einen Hausbesitz oder das Geld zum Erwerb desselbigen vorlegen können. Eine Wut brennt in meinem Leibe! Meistersohn müßte man sein! Selbst die Schwarzarbeit, die dich deinen Beruf kosten kann, bringt dich nicht weiter. Hate und ich kennen uns schon seit unserer Kindheit. Wann habe ich das Geld endlich zusammengespart, sie zu ehelichen und eine Familie zu gründen?"

Heinrich erzählte mir noch, daß die Gesellen eine Bruderschaft gegründet hätten, die sich für die Probleme und Sorgen der Gesellen und Lehrlinge einsetzen wollte. Dafür müßten sie als Mitglieder Beiträge zahlen. Auf meine Frage, was diese Bruderschaft für die Gesellen tut, bekam ich folgendes zu hören:

"Oh, sie ist unersetzbar geworden. Sie verhandelt mit der Zunft über Lohnerhöhungen, Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Festsetzung der Bußen bei Vertragsbruch und über andere Probleme. Sie halten Verbindungen sogar im Ausland aufrecht, errichten Gesellenherbergen, in denen man kostenlos Nachtquartier mit Speise und Trank erhält, vermitteln Arbeit und Wohnung und kümmern sich um die Erkrankten. Auf die Hilfe seines Meisters kann man im Krankheitsfall nämlich in der Regel lange warten. Die Bruderschaft leiht Geld gegen ein Pfand, damit man im Hospital Unterkunft findet. Besitzt man keinen Pfand, wird einem ein kleinerer Betrag geliehen. Unsere Bruderschaft verfügt sogar über zwei Betten im städtischen Hospital! Alle Genossen sind verpflichtet, einen Kranken zu pflegen und eventuell die Nachtwache zu übernehmen."

"Wie seid ihr organisiert, wann trefft ihr euch?" wollte ich wissen.

"Wir haben hier in der Stadt eine Trinkstube nur für Gesellen gemietet. Dort treffen wir uns alle zwei Wochen. Wir haben einen gewählten Vorsteher an unserer Spitze, der die Bruderschaft leitet und die Kasse verwaltet. Es klappt alles prima."

Dann erfuhr ich von Heinrich noch, daß die Meister sich hier am Ort überhaupt nicht kooperativ zeigen würden. Die Bruderschaft ist am Überlegen, ob sie nicht im Frühjahr zum Arbeitskampf und Streik aufrufen sollte, um ihre Ziele endlich durchsetzen zu können. Das wäre das einzige, was die Meister zum Nachdenken zwingen würde. Die Gesellenverbände wären nämlich gar nicht so schwach, da sie durch die Mobilität ihrer Mitglieder über überregionale Verbindungen verfügen würden. "Wenn wir uns alle zusammenschließen, sind die Meister verloren", verkündete Heinrich voller Stolz.