
Paul Luther
Herzoglicher Leibarzt des Herzogs Johann Friedrich II. des Mittleren von Sachsen bis mindestens 1567, dann Kurfürstlicher Leibarzt von Kurfürst August von Sachsen, hier eine ärztliche Vorschrift, die er am 13. Oktober 1571 für den am 8. Juli 1571 geborenen kurfürstlichen Sohn Adolf verordnete: "... er wolle ihm die Säcklein aus Löwenmist, Turteltauben und Riekenmist selbst fertigen, es sei gut, ihm in den Brei einzumischen die Küchlein Manus Christi mit dem frischen Anisöl, auch solle er bekommen Infusion der Lindenblüthe, Hintlaufwurzeln, lithauischen frischen Honig." Paul Luther konnte dem kleinen Adolf nicht helfen. Er starb bereits am 12. März 1572.
