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Das Früh- und Hochmittelalter

Die zwei mittelalterlichen Gewalten: Kaisertum und Papsttum

Im römischen Kaiserreich erklärte man um 380 n. Chr. das Christentum zur Staatsreligion. Rom, die Hauptstadt des Imperiums, galt zu dieser Zeit schon als heilige Stätte der neuen Religion, da hier die bedeutendsten christlichen Apostel, Petrus und Paulus, hingerichtet worden waren. So ist es nicht verwunderlich, dass sich der Patriarch von Rom den anderen Patriarchen in Konstantinopel, Jerusalem, Antiochia und Alexandria überlegen fühlte und den Vorrang vor diesen beanspruchte. Besonders der römische Patriarch Leo I. (Papst von 440 bis 461) forderte von den anderen Patriarchen immer wieder die Anerkennung seiner Obergewalt. Da die römischen Kaiser seit Konstantin dem Großen († 337) ihren Regierungssitz in Byzanz bzw. Konstantinopel hatten, konnten die Päpste (papa = Vater), wie sich die römischen Patriarchen zu nennen pflegten, in Rom und in anderen Teilen Italiens Herrscheraufgaben wahrnehmen. Ihre Vorrangstellung vor den anderen kirchlichen Würdenträgern und ihr Recht, in Italien zu herrschen, so behaupteten die Päpste in Rom, wäre dem Papst Silvester I. (Papst von 314 bis 335) schließlich bereits vom römischen Kaiser Konstantin schriftlich zugesichert worden. In der entsprechenden Urkunde ließ Kaiser Konstantin nämlich angeblich Folgendes bekanntgeben:
„Wie Uns [Kaiser Konstantin] eine irdische Kaisermacht zusteht, so haben Wir bestimmt, dass ihre hochheilige römische Kirche achtungsvoll geehrt und dass mehr als Unsere Kaisergewalt und Unser irdischer Thron der hochheilige Stuhl Petri glorreich verherrlicht werde, indem Wir ihm die Macht, den Ehrenrang, die Kraft und die Ehrenbezeigungen verleihen, die einem Kaiser zukommen.
Und Wir beschließen und setzen fest, dass er die Vorherrschaft sowohl über die vier Hauptbischofssitze von Antiochia, Alexandria, Konstantinopel und Jerusalem als auch über alle Kirchen Gottes auf dem ganzen Erdkreis innehabe; und der jeweilige Papst dieser hochheiligen römischen Kirche soll erhabener und ein Fürst für alle Bischöfe der ganzen Welt sein, und durch seinen Urteilsspruch soll geordnet werden, was in Bezug auf den Gottesdienst und für den festen Bestand des Christenglaubens zu versorgen ist. Denn es ist gerecht, dass dort ein geheiligtes Gesetz die Oberherrschaft erhalte, wo, wie der Stifter der heiligen Gesetze, unser Heiland, anordnete, der heilige Petrus den Stuhl des Apostolates innehaben sollte.
Wir übertragen den Päpsten von jetzt an Unsern kaiserlichen Lateranpalast, der allen Palästen auf dem ganzen Erdkreis voransteht und voranleuchten wird, sodann das Diadem, nämlich die Krone Unseres Hauptes, und zugleich die Mitra (Phrygische Mütze) und den Schulterschmuck, nämlich das Pallium, das den Hals des Kaisers zu umgeben pflegt, aber auch den Purpurmantel und das scharlachfarbene Untergewand und alle Teile der kaiserlichen Tracht oder auch den Rang der kaiserlichen vorsitzenden Ritter, indem Wir ihnen auch die kaiserlichen Zepter zuerkennen und zugleich Siegel, Banner und verschiedene kaiserliche Zierate, den ganzen Aufzug kaiserlicher Majestät und den Glanz Unserer Macht.
Eine Mitra von weißem Glanze, die glänzende Auferstehung des Herrn bezeichnend, setzten Wir ihm mit Unsern Händen auf seinen hochheiligen Scheitel und leisteten ihm
[Papst Silvester I.] den Dienst des Reitknechtes, indem Wir den Zügel seines Pferdes aus Ehrfurcht vor dem seligen Petrus hielten.
Zur Nachahmung Unserer kaiserlichen Gewalt, damit durch diese die päpstliche Tiara
[Papstkrone] nicht in den Schatten gestellt, sondern vielmehr noch als die Würde und Machtherrlichkeit der irdischen Gewalt geschmückt werde, ‒ siehe, dazu haben Wir sowohl, wie vorher gesagt, Unsern Palast als auch die zur Stadt Rom, alle zu Italien oder dem Abendland gehörigen Provinzen, Orte und Städte dem oftgenannten hochseligen Oberpriester, Unserm Vater Silvester, dem Universalpapst, übertragen und seiner oder seiner Nachfolger im Papsttum Gewalt und Botmäßigkeit überlassen.
Wir haben deshalb für angemessen erachtet, Unsere Gewalt und Unseren Herrschersitz in den Osten zu verlegen und in der Provinz Byzanz an wohlgelegenem Orte Unserm Namen eine Stadt zu bauen und dort Unsern Thron aufzurichten. Denn wo der Fürst der Priester und das Haupt der christlichen Religion von dem himmlischen Kaiser hingesetzt worden ist, da kann billigerweise der irdische Kaiser keine Herrschaft ausüben.“
(in: Hans Georg Fernis und Heinrich Haverkamp, Grundzüge der Geschichte: Von der Urzeit bis zur Gegenwart, Frankfurt a. Main, Berlin, Bonn und München 196714, S.157-158). Diese Urkunde wurde aber nicht, wie die Päpste behaupteten, im 4. Jahrhundert, sondern erst im 8. Jahrhundert, also 400 Jahre nach dem Tod von Kaiser Konstantin dem Großen, erstellt. Im 15. Jahrhundert konnte diese angebliche „Konstantinische Schenkung“ endlich von einem gewissen Lorenzo Valla als Fälschung entlarvt werden.

Im Abendland setzte sich der Katholizismus durch die Taufe des Merowingerkönigs Chlodwig I. († 511) im Jahre 498 durch. Das merowingische Königtum ging zudem eine Symbiose mit der katholischen Kirche ein, die für beide von großem Vorteil war. Als neue weltliche Führer des Christentums nahmen die Merowingerkönige allerdings für sich das Recht in Anspruch, Bischöfe zu ernennen oder mindestens deren Wahl zu bestätigen. Als der Karolinger Pippin der Kleine († 768) im Jahre 751 den letzten Merowingerkönig ins Kloster abgeschoben und sich selbst zum neuen Oberhaupt des fränkischen Reiches gekrönt hatte, geschah dies ‒ wo blieb da die Loyalität der Kirche zum einstigen Mitstreiter? ‒ mit der Billigung des Papstes Zacharias. Bonifatius († 754), der eifrige Missionar aus Angelsachsen, salbte den neuen König und stellte den nun von Gott Geweihten den bisherigen fränkischen merowingischen Herrschern, die das Geblütsrecht und das Königsheil auf ihrer Seite hatten, gleich. Am 28. Juli 754 wiederholte der neue Papst Stephan II. die Krönung und die Salbung Pippins in St. Denis. Pippin diente bei dieser Gelegenheit dem Papst beim Empfang gemäß der Konstantinischen Schenkung als Stallknecht, indem er sein Knie vor der päpstlichen Autorität beugte und das päpstliche Pferd eine Strecke weit am Zügel führte. Diese freundliche Geste sollte in der Zukunft noch zu Konflikten zwischen der weltlichen und der geistlichen Macht führen.

Der Königstitel der Karolinger lautete: „Dei gratia francorum rex = Von Gottes Gnaden König der Franken.“ Gott persönlich hatte Pippin mit diesem wichtigen Amt versehen. Und indem die Karolinger nun wie ihre Vorgänger, die Merowinger, mit der katholischen Kirche eine Symbiose eingingen, konnten sie das fränkische Reich mächtig vergrößern, indem sie vorgaben, im Namen Gottes und der katholischen Kirche Heiden zu bekehren. Aber der Papst hatte, als er Pippin zum König salbte, nicht nur die Ausbreitung des katholischen Glaubens im Sinne. Er benötigte ganz dringend die Hilfe des mächtigen Heerführers Pippin, da die Langobarden seine Herrschaft in Rom bedrohten. Pippin der Kleine revanchierte sich schließlich für die päpstliche Königskrönung und -salbung nicht nur durch seinen Sieg über den König der Langobarden und dessen Kriegern, sondern er schenkte dem geistlichen Oberhaupt zudem auch noch einige Länder in Oberitalien. Durch diese „Pippinsche Schenkung“ wurde übrigens der Kirchenstaat begründet. Im Frankenreich förderte Pippin überdies den Wohlstand der katholischen Kirche, indem er das kirchliche Gebot der Zehntzahlung zum staatlichen Gesetz erhob und den Inhabern von kirchlichen Lehnsgütern zusätzlich einen zweiten Zehnten (Doppelzehnten) auferlegte.

Wie aber sahen die Päpste der Frühzeit ihr Verhältnis zur weltlichen Macht? Übergeordnet, untergeordnet oder gleichrangig?

Ein Brief des Papstes Gelasius I. (Papst von 492 bis 496) an den oströmischen Kaiser Anastasius I. aus dem Jahre 494 gibt eine Antwort:
„Zwei sind nämlich, erhabener Kaiser, durch die an oberster Stelle diese Welt regiert wird: die geheiligte Autorität der Bischöfe und die kaiserliche Gewalt. Von diesen beiden ist die Last der Priester um so schwerer, als sie auch selbst für die Könige der Menschen vor Gottes Gericht Rechnung abzulegen haben. Denn Ihr wißt es, allergnädigster Sohn: Wohl überragt Ihr an Würde das ganze Menschengeschlecht, dennoch beugt Ihr fromm den Nacken vor den Amtswaltern der göttlichen Dinge und erwartet von ihnen die Mittel zum Seelenheil. Ebenso erkennt Ihr, daß Ihr beim Empfang der himmlischen Sakramente, wenn sie geziemend gespendet werden, nach geheiligter Ordnung eher der demütig Nehmende, nicht aber der Befehlende seid. In diesen Dingen seid Ihr demnach vom Urteil der Priester abhängig und dürft sie nicht Eurem Willen unterjochen wollen. Wenn nämlich im Bereich der staatsrechtlichen Ordnung auch die Vorsteher der Religion willig anerkennen, daß Euch die kaiserliche Herrschaft durch göttliche Anordnung übertragen ist und deshalb auch sie Euren Gesetzen Gehorsam zu leisten haben, um nicht etwa in weltlichen Dingen Eurer einzig maßgeblichen Befehlsgewalt entgegen zu sein ‒ wie freudig, so frage ich Euch, muß man denen dann gehorsam sein, die zur Spendung der schauervollen Mysterien gesetzt sind?... Und wenn sich schon allen Priestern insgesamt, falls sie der göttlichen Dinge würdig walten, die Herzen der Gläubigen demütig hingeben müssen, um wieviel mehr ist dann dem Bischof jenes Stuhles Beipflichtung zu zollen, welchen die höchste Gottheit erwählte, alle Bischöfe zu überragen, und welchen auch in der Folgezeit die gesamte Kirche immerdar in kindlicher Verehrung gefeiert hat.“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 144).

Lange Rede, kurzer Sinn: Gelasius I. wollte dem Kaiser Anastasius I. zu verstehen geben, dass zwei gleichwertige Gewalten, der Papst und der Kaiser, von Gott erwählt worden seien, gemeinsam die Welt zu regieren, wobei jedoch der päpstlichen Gewalt Vorrang zugestanden werden müsse.

Karl der Große und Leo III.
Der Apostelfürst Petrus (Mitte) übergibt Karl dem Großen (rechts) und Papst Leo III. (links) als gleichrangige Gewalten ihren christlichen Auftrag (Rom, Lateran-Palast).

Karl der Große († 814) folgte seinem Vater Pippin 768 als nächster König der Franken, ohne erst vom Papst hierzu die Erlaubnis eingeholt zu haben. Denn zum König der Franken hielt er sich allein durch Gottes Gnade berufen. Und mit dieser Berufung fühlte er sich verpflichtet, die Armen und die Schwachen zu beschützen, den Frieden in seinem Reich zu sichern und die ungläubigen Heiden zu bekehren. Als Schirmherr der Kirche nahm er sich auch das Recht heraus, bei dogmatischen und liturgischen Angelegenheiten mitzuentscheiden. So berief er Synoden (= Versammlungen der Geistlichen) ein, die ohne seine Erlaubnis sowieso nicht hätten stattfinden können, ergänzte als ihr Vorsitzender die Beschlüsse und nutzte bei Abstimmungen sein Recht der entscheidenden Stimme. Abteien wurden von ihm mit Äbten und Äbtissinnen seiner Wahl besetzt. Und so wundert es kaum, dass seine Friedelkinder, die in der Erbfolge ausdrücklich ausgeschlossen worden waren, mit einträglichen geistlichen Posten versorgt wurden. Sein Friedelsohn Drogo z. B. wurde Bischof von Metz und Erzkaplan, dessen Bruder Hugo Abt von St. Quentin und Abt von Bertin, seine Friedeltochter Ruothild Äbtissin des Klosters von Faremoutiers. Aber seine geistlichen Machtbefugnisse gingen noch weiter. Er nahm sich auch das Recht heraus, die Lebensweise seiner Bischöfe, Priester und Mönche durch die Königsboten überwachen zu lassen. Außerdem verlangte er von den Geistlichen, dass sie Lateinisch sprechen, lesen und schreiben konnten. Seine Untertanen dagegen sollten alle das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beherrschen. Wer sich weigerte, diese Texte auswendig zu lernen, musste mit empfindlichen Strafen rechnen.

Bonifatius († 754) versuchte hingegen, die fränkischen Bistümer enger mit der römischen Kurie zu verbinden und unter die Kontrolle und Machtbefugnis der Päpste zu stellen. Jene unternahmen allerdings nichts gegen Karls eigenmächtiges Vorgehen bezüglich kirchlicher Angelegenheiten, da sie dessen Hilfe ständig benötigten, um sich gegen ihre Feinde in Italien zu wehren. So brauchte Papst Hadrian I. (Papst von 772 bis 795) Karls militärischen Beistand, als der langobardische König Desiderius ihn mit seinen Truppen in Rom im Jahr 773 überfiel.

Papst Leo III. (Papst von 795 bis 816) hielt es sogar für seine Pflicht, dem Kaiser über Legaten im Jahre 795 seine Erwählung zum geistlichen Oberhaupt der katholischen Kirche mitzuteilen. Zum Beweis ließ er Karl dem Großen die Wahlprotokolle vorlegen. Apropos Papstwahl! Gewählt wurden die Päpste zu dieser Zeit noch vom Klerus und vom Volk von Rom. Ab 824 wurde es üblich, dass jeder neu gewählte Papst vor der Weihe den Treueid auf den Kaiser abzulegen hatte. Ja, die Päpste waren zu dieser Zeit eindeutig die Unterlegenen!

Als im Jahre 799 Papst Leo III. bei einer Prozession in Rom überfallen, misshandelt und in ein Kloster eingesperrt wurde, konnte er seinen Feinden entkommen und Zuflucht bei Karl dem Großen finden, der als Schirmherr der Kirche die Gegner des Papstes, die dem geistlichen Oberhaupt Unzucht, Meineid und Simonie vorwarfen, besiegte und bestrafte.

Was ist nun eigentlich Simonie?

Der Begriff „Simonie“ wurde von einem Mann namens Simon entliehen, der laut der Bibel vom Apostel Petrus das Recht erkaufen wollte, den Heiligen Geist zu verleihen. Simonie ist deshalb nichts anderes als die Käuflichkeit und der Handel mit geistlichen Ämtern. In diesem Fall ist nicht die Fähigkeit des Kandidaten für die Besetzung eines wichtigen geistlichen Amtes entscheidend, sondern „die Größe und die Dicke seines Geldbeutels“. So berichtete ein Bischof aus dem 9. Jahrhundert: „Ich gab Gold und erhielt den Bischofssitz. Aber ich werde es mir schon wieder verschaffen. Ich weihe einen Priester und erhalte Gold; ernenne einen Diakon und erhalte einen Haufen Silber ... Gesegnet sei das Gold, das ich gab. Ich hab’s schon wieder unvermindert im Beutel.“ (in: Anne Fremantle, Kaiser, Ritter und Scholaren ‒ Hohes und Spätes Mittelalter, New York 1973, S. 44).

Leo III. wurde von seinen Gegnern also der Vorwurf des Ämterverkaufs gemacht. Karl der Große saß diesem Prozess als Schiedsrichter vor. Jedoch konnte wohl keiner der Anklagepunkte gegenüber dem Papst bewiesen werden, oder die Ankläger hatten von vornherein keine Chance in diesem Gerichtsverfahren, denn um 800 wurde Leo III. wieder als rechtmäßiger Papst der katholischen Kirche eingesetzt. Vielleicht ließ er Karl den Großen deshalb aus Dankbarkeit um Weihnachten 800 zum Kaiser krönen. Dieser schien hierüber nicht besonders begeistert gewesen zu sein. Denn im Gegensatz zum oströmischen Kaisertum schien das fränkische Kaisertum hiermit nun vom Papsttum abhängig zu sein. Karl wollte als Herrscher und oberster Kirchenfürst in seinem fränkischen Reich jedoch unabhängig herrschen.

So ließ er seinen Sohn Ludwig den Frommen († 840) im Jahre 813, wie es bei den oströmischen Kaisern üblich war, mit Zustimmung der Großen in Aachen zum Mitkaiser erheben. Ludwig musste in Gegenwart seines Vaters Karl ein Gelübde auf seine Herrscherpflichten ablegen und sich selbst die Krone aufs Haupt setzen. Die Anwesenheit des Papstes war bei dieser Inthronisation nicht gewünscht.

Den Streit um die Nachfolge im Kaiserreich zur Zeit Ludwigs des Frommen, der auf Betreiben seiner zweiten oder dritten Gattin Judith das Erstgeburtsrecht seines ältesten Sohnes aus seiner Ehe mit Irmingard im Jahr 831 wieder rückgängig gemacht hatte, versuchte Papst Gregor IV. sofort zu seinen Gunsten auszunutzen, um die Superiorität der geistlichen Gewalt zu propagieren. So argumentierte er, „man darf nicht übersehen, daß dem Papst die Herrschaft über die Seelen zusteht, und diese ist wichtiger als die zeitliche Herrschaft, die dem Kaiser zusteht.“ (in: Pierre Riché, Die Karolinger – Eine Familie formt Europa, Stuttgart 19922, S. 189). Einige geistliche Herren im Frankenreich fanden zudem die ständigen Einmischungen der fränkischen Könige in kirchlich-geistliche Angelegenheiten unerträglich. Auch das bisher übliche Eigenkirchenrecht missfiel ihnen. Dieses Eigenkirchenrecht, das auf alten germanischen Rechtsvorstellungen basierte, gewährte dem Grundherrn, der der Kirche Grund und Boden zur Verfügung gestellt hatte, den vollen Anspruch auf die dort errichteten Gebäude, z. B. die Kirche, und deren Einkünfte, die somit nicht der kirchlichen oder päpstlichen Schatztruhe zugute kamen. Auch der Geistliche auf diesem Grund und Boden konnte vom Eigenkirchenherrn ein- oder abgesetzt werden, denn er unterstand dessen persönlicher Herrschaft. Wenn der Grundherr das Eigenkirchenvermögen nicht seinen kirchlichen Zwecken entfremdete und außerdem für die Unterhaltung der Gebäude und des Geistlichen sorgte, konnte ihm keiner rechtlich etwas anhaben. Der Bischof durfte auf diesen Gütern nur die Kirche und den Geistlichen weihen. Weitere Befugnisse besaß er nicht.

Im 9. Jahrhundert fühlten sich die Päpste stark genug, um gegen die, wie sie es sahen, weltliche Einflussnahme in geistlichen Angelegenheiten heftig zu protestieren. So äußerte sich Papst Nikolaus I. (Papst von 858 bis 867) in einem Brief an den oströmischen Kaiser Michael über dieses Thema folgendermaßen:
„Die Rechte des Papsttums waren früher als Eure Herrschaft, sie blieben bisher unerschüttert, und sie werden auch bleiben, wenn Ihr nicht mehr seid. Von Synoden sind sie nicht verliehen, sondern lediglich gefeiert und verehrt worden. Wie könnte es jemand zustehen, über den höchsten Richter zu urteilen? Der rechte Kaiser ist erfüllt von Liebe zur römischen Kirche und von Eifer für sie; er ehrt sie durch Privilegien, bereichert sie durch Geschenke, stimmt ihren Wünschen zu und führt ihre Anordnungen aus, er bittet um ihr Gebet und gebietet, daß man ihrem Glauben folge; durch seine Gesetze fördert er den Anschluß der Gemeinden an sie, aber er denkt nicht daran, zu befehlen, daß Synoden versammelt und Entscheidungen getroffen werden, vielmehr bittet er darum; er stimmt zu, was sie beschließen, und verwirft, was sie verdammen.“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 160).

In einem Brief an den fränkischen König Karl dem Kahlen († 877) brachte Nikolaus I. seine Auffassungen in noch knapperer Form zum Ausdruck: „Was der Papst sagt, ist Gottes Wort, was er tut, ist Gottes Tat. Dank der päpstlichen Privilegien haben Deine Vorfahren jede Vermehrung ihrer Würde, ihre ganze Herrlichkeit erhalten. Auch wenn der päpstliche Tadel keinen Grund hätte, müßtest Du ihn über Dich ergehen lassen wie Hiob die göttlichen Züchtigungen; er hat dann einen verborgenen heilsamen Zweck.“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 160).

Zu Beginn der Regierungszeit der Ottonen im Jahre 916 war die Kirche im deutschen Reich zu einem bedeutenden Machtfaktor geworden. Der mächtige Erzbischof von Mainz verfügte mittlerweile über die Bistümer Worms, Speyer und Würzburg, Straßburg, Konstanz, Chur, Augsburg, Eichstätt und Paderborn, Halberstadt, Hildesheim und Verden. In der Synode von Hohenaltheim im Jahr 916 erfahren wir von den Geistlichen selbst, wie sie ihre Aufgabe im deutschen Reich sahen. Sie allein fühlten sich für die Politik im Abendland verantwortlich, und die Könige hätten sich ihren Wünschen und Ratschlägen zu fügen.

Als Heinrich I. († 936) zum König gewählt worden war, war er nicht bereit, sich in kirchliche Abhängigkeit zu begeben und verzichtete großzügig auf die Königssalbung. Denn er wollte wie die alten Germanenkönige Heerkönig und nicht wie seine Vorgänger „Priesterkönig“ des deutschen Reiches werden. Sein Aufbegehren schmälerte indessen das Ansehen der Kirche nicht, die bereits viel zu mächtig geworden war. Die hohen Geistlichen blieben weiterhin die Lehrer der Königssöhne, übernahmen die Vormundschaft von unmündigen Königskindern und griffen in die Königswahlen ein, um ihre Kandidaten zu bevorteilen. Ja, selbst Heinrich I. bestimmte seinen jüngsten Sohn Brun, geboren 925, für die geistliche Laufbahn. Mit vier Jahren kam Brun in die Domschule zu Utrecht und wurde unter der Aufsicht von Bischof Balderich erzogen. 953 bekleidete Brun schließlich im Alter von 28 Jahren das Amt des Erzbischofs von Köln. Und er blieb nicht der einzige Geistliche in seiner Familie. Zwei Ururenkel von Heinrich I. wurden sogar Päpste: Gregor V. (Papst von 996 bis 999) und Leo IX. (Papst von 1048 bis 1054).

Heinrichs Sohn und Nachfolger, Otto I. († 973), stützte sich während seiner Regierungszeit im Gegensatz zu seinem Vater hauptsächlich auf den Klerus. Er setzte zudem Bischöfe und Äbte in ihre Ämter ein, verlieh ihnen Königsgüter und gab ihnen die gleichen Rechte und Machtbefugnisse wie seinen Herzögen. Dafür waren die geistlichen Lehnsmannen ebenfalls zur Hof- und zur Heerfahrt verpflichtet. Unliebsamen Abt- oder Bischofskandidaten verweigerte er hingegen die Investitur und machte ihnen damit die Ausübung ihres Amtes unmöglich. Viele Klöster im deutschen Reich standen unter seinem persönlichen Schutz, nachdem er sie aus der Diözesangewalt der Bischöfe befreit hatte. Als ihr oberster Kirchenherr fühlte er sich deshalb auch verpflichtet, sie durch Visitationen zu kontrollieren. So entdeckte er im Jahre 965 im Kloster von Reichenau Mängel in der Verwaltung, die die klösterliche Wirtschaft beeinträchtigt hatten. Otto I. beschloss deshalb, den bisherigen Abt als verantwortlichen Leiter abzusetzen und einen neuen an seiner Stelle zu ernennen, der noch, bevor er in seiner Funktion als nächster Abt des Klosters tätig sein durfte, vom Herrscher strenge Anweisungen über sich ergehen hatte lassen müssen.

Im Jahr 962 wurde Otto I. vom 24-jährigen Papst Johannes XII. (Papst von 955 bis 963), der sich durch einige Adelsgeschlechter in Rom arg bedrängt fühlte, zu Hilfe gerufen. Als Schirmherr der Kirche erschien der König sofort, sorgte für Ordnung und ließ sich anschließend von Johannes XII. noch zum Kaiser krönen. Zum Dank hierfür wurde dem Papst von Otto I. das Privileg mit dem Namen „Ottonianum“ ausgestellt, in dem der Kaiser noch einmal die Pippinsche Schenkung bestätigte und seinerseits die Herrschaft des Kaisers über Italien erheblich einschränkte. Der Papst wiederum musste sich verpflichten, in Rom einem ständigen Vertreter des Kaisers zur Wahrnehmung der kaiserlichen Amtsgewalt das Niederlassungsrecht zu gewähren und die künftigen Papstwahlen, unbeeinflusst von den reichen Adelsfamilien, durch den Klerus und das Volk Roms vornehmen zu lassen. Die Weihe des gewählten Papstes sollte von nun an erst vorgenommen werden, nachdem dieser dem kaiserlichen Vertreter einen Treueid auf den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation abgelegt hatte. Dieses Recht, das schon im Jahre 824 vom Kaiser Lothar I. gefordert worden war, war im Laufe der Zeit wieder in Vergessenheit geraten oder absichtlich nicht beachtet worden.

Im Jahr 963 war die Anwesenheit des Kaisers in Rom wieder erforderlich. Otto I. musste eine Synode, an der viele Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, Diakone und einige römische Adlige teilnahmen, einberufen. Wie Karl der Große nahm Otto I. in dieser Kirchenversammlung die Leitung in seine Hände. Zweck dieser geistlichen Zusammenkunft war die Absetzung des Papstes Johannes XII. wegen Totschlags, Meineides, Kirchenraubes, Blutschande und Anrufung von Dämonen. Später konnte Otto I. noch als Anklagepunkt Treuebruch gegenüber dem Kaiser hinzufügen, da Johannes XII. sich mit den Feinden des Reiches ‒ den Ungarn und Byzantinern ‒ verbündet hatte, um einen Krieg zu provozieren.

Von diesem Papst sollte man aber mehr als nur seinen Namen „Johannes XII.“ gehört haben. Vor seiner Papstkrönung hieß er noch Octavian. Auf Wunsch seines Vaters, des schwerreichen römischen Adligen Alberich II., wurde er im Jahre 955 im Alter von 17 Jahren auf den Heiligen Stuhl gesetzt. In der Wahl seines zukünftigen Papstnamens war er, wie es heute noch üblich ist, vollkommen frei. Viele Päpste wählen, nebenbei erwähnt, den Namen des Papstes, unter dessen Herrschaft sie zu Kardinälen geweiht worden waren. Da Octavian vor seiner Inthronisation zum Papst kein geistliches Amt bekleidet hatte, konnte er sich seinen Namen im wahrsten Sinne des Wortes frei aussuchen. Aber er, der sich nur dem Befehl seines Vaters gefügt hatte, verspürte nicht das geringste Interesse für sein hohes geistliches Amt. Seinem Alter entsprechend zog er es vor, jagen zu gehen oder Frauen nachzusteigen. Letzteres schien ihm besonders zu gefallen, denn es hieß, dass er selbst Rombesucherinnen und Pilgerinnen nachlief, um sie in sein Bett zu zerren. Der Lateranpalast wurde unter ihm mit einem Bordell verglichen: „... dessen [Johannes XII.] Ausschweifungen so weit gingen, daß er Würdenträger, die sein Mißfallen erregten, kastrieren ließ, einen Priester in einem Stall weihte, Häuser in Brand setzte, in der Öffentlichkeit mit Schwert und Helm erschien, ganz unverhüllt der Liebe frönte und den Teufel mit einem Trinkspruch bedachte.“ (in: Anne Fremantle, ebenda, S. 48).

Viele wahre und falsche Gerüchte waren schließlich über diesen Papst Johannes XII. im Umlauf. Als er der dreimaligen Ladung zur Synode keine Folge geleistet hatte, baten die Bischöfe den Kaiser um seine Absetzung. Otto I. erfüllte deren Wunsch und forderte den Klerus und das Volk Roms auf, den nächsten Papst zu wählen. Sie entschieden sich für den Leiter der Laterankanzlei, der sich fortan „Papst Leo VIII.“ nannte. Der Kaiser ließ dann die Römer und den Klerus schwören, in Zukunft niemals einen Papst zu wählen oder zu weihen, ohne sich zuvor das Einverständnis hierzu von dem Kaiser oder seinem Sohn Otto II. geholt zu haben. Johannes XII. fand, bevor er vom Kaiser und seinen Gefolgsleuten gefangen gesetzt werden konnte, am 14. Mai 964 im Alter von 26 Jahren den Tod. Es hieß, er sei vom Teufel erschlagen worden, als er Ehebruch betrieb. In Wirklichkeit war er von dem Ehemann seiner derzeitigen Geliebten so zusammengeschlagen worden, dass er acht Tage später seinen schweren Verletzungen erlag. Die römischen Geistlichen hielten sich übrigens nicht an den Schwur, den sie vor dem Kaiser abgelegt hatten und wählten Benedikt V. zum nächsten Papst. Otto I. griff sofort energisch ein und ließ den unrechtmäßigen Papst absetzen und Leo VIII. zurückführen.

ein Mönch wird beim Sex ertappt
Mönch vom eifersüchtigen Gatten seiner Geliebten beim Beischlaf erwischt

Ottos gleichnamiger Sohn und Nachfolger, Otto II. († 983), hatte sich wie sein Vater mit den Vergehen eines Papstes zu beschäftigen. Denn Papst Bonifatius VII., der seinen Vorgänger Benedikt VI. im Jahre 974 erdrosseln hatte lassen, weigerte sich strikt, seinem vom Kaiser bestimmten Nachfolger Johannes XIV. zu weichen oder sich der kaiserlichen Synode zu unterstellen. Es gelang Bonifatius VII. im Gegenteil sogar, seinen Nachfolger gefangenzunehmen und im Kerker der Engelsburg im Jahre 984 verhungern zu lassen. Ein Jahr später wurde er erschlagen.

Otto III. wurde mit drei Jahren im Jahre 983 zum Nachfolger seines Vaters Otto II. ernannt. Erzogen vom Kölner Erzbischof Warin war er trotzdem alles andere als kirchenhörig. Mit 16 Jahren setzte er einen Vetter entfernten Grades, einen Urenkel Ottos I., mit dem Namen Brun als Gregor V. auf den päpstlichen Stuhl. Kurz darauf wurde Otto von Gregor V. zum Kaiser gekrönt. Anfangs schien die Zusammenarbeit zwischen Kaiser und Papst hervorragend zu funktionieren. So leiteten sie eine kurz nach den Krönungsfeierlichkeiten stattfindende Synode gemeinsam. Aber schon bald zeigten sich dann doch starke gegensätzliche Auffassungen bezüglich ihrer Positionen. Gregor V. begab sich auf eine ausgeprägt kuriale Linie, während Otto nicht im geringsten im Zweifel war, dass er gegenüber dem Papst den Vorrang besaß. Schließlich hatte Gott ihn seiner Meinung nach persönlich zum Kaiser bestimmt, und sein entfernter Verwandte Brun wäre ohne ihn nie zum Papst erhoben worden.

Kaiser Otto III.
Kaiser Otto III. wurde von Gott (siehe dessen Hand, die Otto III. die Kaiserkrone aufsetzt) und nicht vom Papst zum weltlichen Herrscher bestimmt. (Bild mit freundlicher Genehmigung von Peter Ackermann)

Das Ottonianum seines Großvaters war er nicht bereit, erneut zu bestätigen, denn die Päpste hätten sich die Pippinsche Schenkung erschlichen, und die Konstantische Schenkung wäre sowieso nichts anderes als eine Fälschung. Als Gregor V. 999 starb, ernannte Otto seinen Freund Gerbert von Aurillac, der bisher Bischof von Reims war, zu dessen Nachfolger. Zusammen mit diesem, der als Papst Silvester II. (Papst von 999 bis 1003) bekannt wurde, schmiedete er Pläne für die Wiedererrichtung eines universalen römischen Kaiserreiches. Aber bereits im Jahre 1002 starb Otto III. Seinem Nachfolger, Heinrich II. († 1024), gelang es, zum unbestrittenen Herrscher der deutschen Kirche zu werden. Zu Bischöfen und Äbten wurden nur Männer seiner Wahl ernannt. Wer ihm missfiel, hatte keine Chance, karrieremäßig in der geistlichen Laufbahn aufzusteigen. Bei der Bestätigung althergebrachter geistlicher Privilegien strich er sogar die Wahlfreiheit der Kirchenmänner aus den Urkunden heraus. Synoden berief er so häufig ein wie andere Herrscher Reichstage. Als Vorsitzender nahm er auf die dortigen Beschlüsse maßgeblichen Einfluss und hielt es für selbstverständlich, auch bei liturgischen und dogmatischen Angelegenheiten tonangebend zu sein. Über 270 Klöster ließ er in seiner 22-jährigen Regierungszeit gründen. Seine Ratgeber waren durchweg aus dem hohen Klerus.

Kaiser Heinrich II.
Auch Kaiser Heinrich II. wurde von Gott (siehe erneut dessen Hand) höchstpersönlich zum weltlichen Herrscher auserwählt. (Bild mit freundlicher Genehmigung von Peter Ackermann)

Im Jahr 1022 berief er zusammen mit dem Papst in Pavia eine Synode ein, auf der die Ehelosigkeit der Geistlichen bis hinunter zum Subdiakon bei schwerer Strafe gefordert wurde. Als Heinrich II., der der „Mönch im Purpur“ und der „Büßer mit der Krone“ bezeichnet wurde, im Jahr 1024 starb, folgten ihm die Salier als die nächsten Könige des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation.

Zur Zeit der Salier Konrad II. († 1039) und Heinrich III. († 1056) war das Papsttum wieder in die Hände der römischen Adelsgeschlechter gelangt. Mit Geld und Gewalt versuchten diese, ihre Kandidaten in das einträgliche Amt des obersten Kirchenfürsten zu befördern. Deshalb sah sich Heinrich III. in der Synode zu Sutri im Jahre 1046 gezwungen, drei nebeneinander regierende Päpste, Benedikt IX., Silvester III. und Gregor VI., für abgesetzt zu erklären. Zum neuen Papst bestimmte er den Bischof Suidger von Bamberg, der sich Clemens II. nannte. Aber schon ein Jahr später starb dieser, und so erhob Heinrich III. im Jahre 1047 einen zweiten Deutschen zum Papst: Damasus II., der jedoch schon nach 23 Tagen Amtszeit ebenfalls das Zeitliche segnete. Daraufhin entschied Heinrich III. sich, einen entfernten Verwandten seiner Familie, den Grafen Bruno von Egisheim-Dagsburg, Bischof von Toul, zum nächsten Papst zu ernennen. Als Leo IX. bekleidete dieser sein hohes Amt schließlich bis 1054. Nach dessen Tod durfte der Kaiser zum vierten Mal einen Kandidaten für den Heiligen Stuhl bestimmen. Auf den Vorschlag eines gewissen Hildebrands hin, über den unter seinem Papstnamen Gregor VII. noch ausführlich berichtet wird, entschied sich Heinrich III. für Gebhard von Eichstätt, dem ehemaligen Grafen von Hirschberg. Dieser jedoch fand sich zur Annahme seiner Wahl nur bereit, wenn der Kaiser gelobte, ihm als Papst Viktor II. (Papst von 1055 bis 1057) die Restgebiete des Patrimoniums, des Kirchenstaates, zu übereignen.

Im Jahr 1056 starb Heinrich III. und hinterließ als Nachfolger seinen sechsjährigen Sohn Heinrich (IV.), der im Gegensatz zu seinem Vater in seiner Regierungszeit einen erbitterten Kampf gegen die kirchlichen Oberhäupter und besonders gegen Papst Gregor VII. zu führen hatte. Der Lebenslauf dieses Papstes liest sich folgendermaßen: Um 1023 wurde er in der südlichen Toskana geboren und wuchs in Rom auf. Nach der Synode von Sutri im Jahre 1046 ging er mit dem abgesetzten Papst Gregor VI. zu Beginn des Jahres 1047 ins Exil nach Deutschland. Nach dem Tod seines Papstes wurde er Mönch in Cluny oder in einem anderen cluniazensischen Kloster und war seit dieser Zeit unter dem Namen Hildebrand bekannt. Unter dem Papst Leo IX. kehrte er als Subdiakon nach Rom zurück. Heinrich III. hatte ihn selbst für dieses Amt vorgeschlagen. Dort beschäftigte sich Hildebrand mit der Neuordnung der Kirchenfinanzen. Als er im Jahre 1073 mit ungefähr 50 Jahren zum Papst gewählt wurde, kannte er sich als Berater von sieben Päpsten in seiner neuen Position bestens aus. Beschrieben wird Gregor VII. als unansehnlicher, kleiner, hässlicher Mann mit bleichem Gesicht, aber großer Rednergabe. Seine tiefe Religiosität war gepaart mit einem starken Willen und einem gewissen Fanatismus. Für ihn gab es keinen Zweifel, dass der Papst alle weltlichen Herrscher, auch den Kaiser, überragte. Weiterhin hielt er es für unmöglich, dass Geistliche durch weltliche Herren in ihre Ämter eingesetzt wurden. Diese und ähnliche Gedanken hielt er in seinem „Dictatus Papae“, im Jahr 1075 verfasst, fest. In dessen 27 Leitsätzen wurde die Suprematie des Papstes gegenüber der weltlichen Macht gefordert:

  • „3. Nur jener [gemeint ist der Papst] kann Bischöfe absetzen oder wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufnehmen.
  • 7. Er [der Papst] allein darf, wenn es die Zeit erfordert, neue Gesetze geben, neue Gemeinden bilden, aus einem Chorherrenstift eine Abtei machen und andererseits ein reiches Bistum teilen und arme Bistümer zusammenlegen.
  • 8. Er allein darf sich der kaiserlichen Insignien bedienen.
  • 9. Des Papstes Füße allein haben alle Fürsten zu küssen.
  • 12. Ihm [dem Papst] ist es erlaubt, Kaiser abzusetzen.
  • 16. Keine Synode darf ohne seine Einwilligung als eine allgemeine bezeichnet werden.
  • 18. Sein Ausspruch darf von keinem in Frage gestellt werden; er selbst darf allein die Urteile aller verwerfen.
  • 19. Er selbst darf von niemand gerichtet werden.
  • 22. Die Römische Kirche hat sich nie geirrt und wird nach dem Zeugnis der Schrift nie in Irrtum verfallen.
  • 27. Er vermag Untertanen von ihrer Treueverpflichtung gegen Ungerechte zu entbinden.“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 163-164).

Nach Papst Nikolaus II. (Papst von 1058 bis 1061), der, um fortan jeden weltlichen Einfluss auf die Papstwahlen auszuschließen, ab 1059 nur noch den Kardinälen das Stimmrecht in künftigen Papstwahlen zugestand, war Gregor VII. der zweite Papst in Heinrichs IV. Regierungszeit, der die Geistlichkeit von der weltlichen Macht unabhängig und zudem noch übergeordnet sehen wollte. Heinrich IV. handelte hingegen in der Tradition seiner Vorgänger, wenn er Bischöfe ein- oder absetzte, Äbte ernannte etc. Gregor VII. drohte ihm jedoch, ihn aus der christlichen Gemeinschaft auszuschließen, falls er diese Laieninvestitur nicht unterlasse. Über diese Anmaßung des Papstes erzürnt, erklärte Heinrich IV. Gregor VII. als Papst für abgesetzt. Seine Begründung für diesen Schritt ließ er dem Papst schriftlich mitteilen:
„Heinrich, nicht durch Anmaßung, sondern durch Gottes heilige Einsetzung König, an Hildebrand, den falschen Mönch, nicht mehr Papst.
Solchen Gruß hast du zu deiner Beschimpfung verdient, der du keinen Stand in der Kirche verschont, sondern alle der Schmach, nicht der Ehre, des Fluches, nicht der Segnung teilhaftig gemacht hast. Denn um von vielem nur weniges, und zwar das Hervorragende anzuführen: die Leiter der heiligen Kirche, nämlich die Erzbischöfe, Bischöfe, Priester, die Gesalbten des Herrn, hast du nicht nur nicht gescheut anzutasten, sondern wie Knechte, die nicht wissen, was ihr Herr tut, hast du sie unter deine Füße getreten; und durch deren Mißhandlung hast du dir Lob von dem Munde der Masse bereitet; sie alle, so urteilst du, wüßten nichts, du aber allein verstündest alles. Diese Wissenschaft jedoch hast du dich bemüht nicht zum Aufbauen, sondern zum Zerstören anzuwenden, so daß wir mit Recht glauben, der selige Gregor, dessen Namen du dir angemaßt hast, habe von dir geweissagt, indem er also sprach: »Durch die große Zahl der Untergebenen wird meistens der Sinn des Vorgesetzten hochfahrend, und er wähnt, daß er mehr als alle verstehe, da er sieht, daß er mehr als alle vermöge.« Und wir haben alles dies ertragen, da wir des Apostolischen Stuhles Ehre zu wahren suchten. Du aber betrachtetest unsere Demut für Furcht und scheutest dich deshalb nicht, gegen die von Gott uns verliehene königliche Gewalt selber dich zu erheben, und hast gewagt zu drohen, du werdest sie uns entreißen, gleich als ob wir von dir das Reich empfanden hätten, als ob die Königs- oder Kaiserkrone in deiner, nicht in Gottes Hand sei, in der Hand unseres Herrn Jesu Christi, der uns zur Herrschaft, dich aber nicht zum Priestertum berufen hat. Du nämlich bist auf diesen Stufen emporgestiegen: Durch Schlauheit hast du, was doch das Mönchsgelübde verabscheut, Geld, durch Geld Gunst, durch Gunst Waffengewalt, durch Waffen den Stuhl des Friedens erlangt, und vom Stuhle des Friedens hast du den Frieden verscheucht, indem du die Untergebenen gegen ihre Vorgesetzten bewaffnetest, indem zur Verachtung unserer von Gott berufenen Bischöfe du, der Nichtberufene, anleitetest, indem du den Laien das Amt derselben über die Priester anmaßlich beigelegt hast, auf daß sie selbst diejenigen absetzen oder verdammen, denen sie von der Hand des Herrn durch die Auflegung der Hände der Bischöfe zur Unterweisung übergeben waren. Mich auch, der ich, wenngleich unwürdig, unter den Gesalbten zur Herrschaft geweiht bin, hast du angetastet, da doch die Überlieferung der heiligen Väter gelehrt hat, daß ich von Gott allein zu richten sei, und erklärt hat, daß ich um keines Vergehens willen entsetzt werden dürfe, ich wäre denn, was ferne sei, vom Glauben abgeirrt. Denn selbst Julian, den Abtrünnigen, zu richten und zu entsetzen, wies die Weisheit der Bischöfe nicht sich, sondern Gott allein zu. Selbst der selige Petrus, wahrhaftiger Papst, ruft aus: »Gott fürchtet, den König ehret« (I. Petr. 2, 17). Du aber, weil du Gott nicht fürchtest, verunehrst mich, den von ihm Verordneten. Daher hat der selige Paulus, wo er den Engel vom Himmel, wenn er anderes predigte, nicht geschont hat, auch dich, der du auf Erden anderes lehrst, nicht ausgenommen. Denn er sagt: »So irgend jemand, ob ich oder auch ein Engel vom Himmel, anderes, denn wir gepredigt haben, als Evangelium euch predigen würde, der sei verflucht« (Galater, I, 8).
Du also, durch diesen Fluch und aller unserer Bischöfe Urteil und das unsrige verdammt, steige herab, verlasse den angemaßten Apostolischen Stuhl! Ein anderer besteige den Thron des seligen Petrus, der keinerlei Gewalttat unter der Religion birgt, sondern des seligen Petrus lautere Lehre verkünde. Ich, Heinrich, König von Gottes Gnaden, und alle unsere Bischöfe, wir sagen dir: »Steig herab, steig herab, du für alle Zeiten zu Verdammender!«“
(in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 164-165).

Geradezu gezwungenermaßen reagierte Gregor VII. auf seine Absetzung mit der Bannung Heinrichs IV.:
„Heiliger Petrus, Fürst der Apostel, neige zu mir, ich bitte Dich, gnädig Dein Ohr, und höre mich, Deinen Knecht, den Du von Kindheit an beschützt und bis auf diesen Tag aus der Hand der Ungerechten gerettet hast, welche mich um Deinetwillen haßten und auch jetzt noch hassen. Du bist mein Zeuge und meine Herrin, die Mutter Gottes, und der heilige Paulus, Dein Bruder, mit allen Heiligen, daß Deine Heilige Römische Kirche mich wider meinen Willen zu ihrer Leitung berufen hat und daß ich es nicht für einen Raub hielt, Deinen Stuhl zu besteigen, daß ich vielmehr lieber mein Leben als Pilger in der Fremde beschließen wollte, als um weltlichen Ruhm mit weltlicher List Deinen Platz mir anmaßen. Und deshalb glaube ich, um Deiner Gnade, nicht um meiner Werke willen, habe es Dir gefallen und gefalle Dir noch, daß die Christenheit, welche Dir besonders anvertraut ist, mir gehorche. Besonders ist mir an Deiner Statt und durch Deine Gnade von Gott die Gewalt, zu binden und zu lösen im Himmel und auf Erden, anvertraut und verliehen worden. Auf diese Zuversicht also bauend, zur Ehre und zum Schutze Deiner Kirche, widersage ich im Namen des allmächtigen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, kraft Deiner Macht und Gewalt, dem König Heinrich, Kaiser Heinrichs Sohn, der gegen Deine Kirche mit unerhörtem Hochmut sich erhoben hat, die Herrschaft über das gesamte Reich der Deutschen und Italiens und löse alle Christen von dem Band des Eides, welchen sie ihm geleistet haben oder noch leisten werden, und ich untersage jedem, ihm fürder als einem Könige zu dienen. Denn es gebührt sich, daß der, welcher die Ehre Deiner Kirche zu verringern trachtet, selber die Ehre verliere, welche er zu besitzen scheint. Und da er es verschmäht hat, wie ein Christ zu gehorchen, und nicht zurückgekehrt ist zu dem Gott, den er verlassen hat, indem er mit Gebannten (im Mailänder Erzbistum) Gemeinschaft hielt, vielerlei Bosheit begeht und meine Ermahnungen, welche ich um seines Heils willen an ihn gerichtet habe, wie Du weißt, verachtet, weil er sich selbst von Deiner Kirche losreißt, indem er sie zu spalten trachtet, so binde ich ihn an Deiner Statt mit dem Bande des Fluches. Und so binde ich ihn im Vertrauen auf Dich, daß alle Völker es wissen und erkennen sollen, daß Du Petrus bist und daß auf Deinen Felsen der Sohn des lebendigen Gottes seine Kirche gebaut hat und die Pforten der Hölle sie nicht überwältigen werden (Matth. 16, 18.).“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 165-166).

Nachdem Gregor VII. der kanonischen Pflicht, Heinrich dreimal zu ermahnen, in den Schoß der Kirche zurückzukehren, nachgekommen war, ließ er über den König den Fluch aussprechen. Der traditionelle Tag für die Bannverkündung war in späterer Zeit der Gründonnerstag. Mit Kirchengeläut und brennenden Kerzen, die bei der Verfluchung gelöscht wurden, untermalte man diese schaurige Zeremonie. Der Gebannte galt als exkommuniziert, das heißt, er wurde von nun an aus der christlichen und menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Am Abendmahl konnte er nicht mehr teilnehmen, als Sterbender bekam er keine Sündenvergebung, als Toter wurde ihm sein Grab auf dem Friedhof verwehrt. Seine Mitmenschen durften ihn nicht in ihr Haus lassen, ihm weder Speise noch Trank darreichen oder ihm helfen. Heinrich IV. hatte Gregor VII. unterschätzt und sich, was seine Anhänger anging, überschätzt. Denn es bildete sich nach der Bannung des Herrschers am 22. Februar 1076 sofort eine Fürstenopposition im deutschen Reich, die bereit war, mit dem Papst zusammenzuarbeiten. Heinrich musste sich von diesem Bann lösen, um seine Stellung als König wahren und Unruhen oder Kriege im deutschen Reich vermeiden zu können. Und deshalb folgte sein berühmter Gang nach Canossa. Im Büßergewand verbrachte er drei Tage im Januar 1077 vor der Burg Canossa, die der Markgräfin Mathilde von Tuszien gehörte, und bei der sich Gregor VII. zur Zeit gerade aufhielt. Gregor VII. musste angesichts des mitleiderregenden Anblicks, denn der König stand im Büßergewand in eisiger Kälte vor der Burg, nachgeben, wenn er nicht als unchristlich gelten wollte.

So wurde Heinrich IV. am 28. Januar 1077 vom Banne gelöst. Als er Ostern 1077 nach Deutschland zurückkehrte, erhielt er die Mitteilung, dass Rudolf von Schwaben († 1080) zum Gegenkönig gewählt worden wäre. Aber die politische Situation hatte sich nach seiner Bannlösung im deutschen Reich geändert, denn viele Fürsten und Bischöfe gingen wieder zu Heinrich IV. über. So konnte dieser schon bald in altgewohnter Weise seinen Regierungsgeschäften nachgehen. Dabei setzte er wie vor seinem Bann Bischöfe ein und bestimmte Leute seiner Wahl zu geistlichen Würdenträgern. Im März 1080 wurde er deshalb von Gregor VII. zum zweiten Mal gebannt. Heinrich IV. reagierte prompt und ließ Gregor VII. auf einer Pfingstsynode in Mainz 1080 ebenfalls zum zweiten Mal für abgesetzt erklären und den Erzbischof Wibert von Ravenna zum Gegenpapst [Clemens III.] erheben. Gregor VII. versuchte daraufhin, Heinrichs königliche Position zu unterminieren, indem er Gegenkönige, Hermann von Luxemburg († 1088) und Ekbert von Meißen († 1090), aufstellen ließ. Von seinen geistlichen Anhängern erhielt er Unterstützung, indem sie für ihn und sein Anliegen Propaganda betrieben. So ließ z. B. der Magister Manegold († um 1110) verkünden: „Daß »König« nicht ein Begriff der Natur, sondern eine Amtsbezeichnung ist ... Um ein Beispiel aus einem niederen Bereich anzuführen: wenn jemand irgendeinen beauftragt, gegen angemessenen Lohn seine Schweine zu weiden, und wenn er dann erfährt, daß dieser sie nicht weidet, sondern stiehlt, schlachtet und umbringt, hält er nicht den versprochenen Lohn zurück und nimmt ihm mit Schande die Schweineweide ab?“ (in: Joachim Leuschner, Das Reich des Mittelalters, Stuttgart 1971, S. 15-16).

Heinrich IV. aber hatte das Glück dieses Mal auf seiner Seite. Im Jahr 1083 konnte er mit den Römern eine Synode planen, auf der sein Streit mit dem Papst entschieden werden sollte. Doch Gregor VII. war nicht bereit, sich einer Synode unterzuordnen. Dieses Verhalten seinerseits führte zu einem beträchtlichen Schwund seiner römischen Anhängerschaft, dem sich auch 13 Kardinäle anschlossen. Heinrichs Gegenpapst konnte schließlich nach dem kanonischen Recht zum alleinigen Papst gewählt werden. Als Clemens III. krönte dieser Heinrich IV. zum Kaiser. Gregor VII. musste fliehen und fand in der stark befestigten Engelsburg Zuflucht. Als seine Verbündeten, die Normannen, ihm zu Hilfe kamen, verwüsteten und plünderten diese jedoch Rom so sehr, dass Gregor VII. aus Furcht vor dem wütenden römischen Volk ins Exil nach Salerno fliehen musste. Dort starb er, nachdem er Heinrich IV. zum dritten Male bannen ließ, im Jahre 1085. Im Jahr 1606 sprach ihn die katholische Kirche heilig. Heinrich IV. starb hingegen im Jahr 1106 als vierfach Gebannter, denn im Jahre 1102 wurde er vom Papst Paschalis, einem Gregorianer, nochmals verflucht.

Laut des Sachsenspiegels waren alle vier Bannflüche gegen den Kaiser allerdings unberechtigt, denn: „Den Kaiser darf nach der Zeit, da er geweiht ist, weder der Papst noch sonst jemand bannen, es sei denn wegen dreier Sachen: wenn er an den rechten Glauben zweifelt oder seine rechtmäßige Frau verläßt oder Gotteshäuser zerstört.“ (in: Joachim Leuschner, ebenda, S. 30).

Heinrich V. († 1025), Sohn und Nachfolger Heinrichs IV., war zu Lebzeiten seines Vaters auf der Seite des Papstes zu finden. Als er aber im Jahr 1106 der alleinige Herrscher des deutschen Reiches geworden war, hielt er an der Tradition seiner Vorfahren fest und setzte Bischöfe und Äbte nach seinem Gutdünken ein oder ab. So war ein neuer Kampf zwischen Kaiser und Papst unvermeidlich geworden, der erst im Jahre 1122 durch das Wormser Konkordat beendet werden konnte. Im Konkordat wurde festgelegt, dass die Bischofswahlen künftig zwar in Anwesenheit des Kaisers oder seines Stellvertreters stattfinden sollten, dass dieser aber nur noch bei zwiespältigen Wahlen unter Berücksichtigung des Rates des zuständigen Erzbischofs über den Kandidaten entscheiden durfte. Fortan sollte der Kaiser auf die geistliche Investitur der Bischöfe mit Hirtenstab und Ring verzichten. Die weltliche Investitur mit dem Zepter dagegen durfte er in den deutschen Landen den gewählten Bischöfen noch vor Erhalt ihrer Weihe verleihen. So konnte er, falls ihm ein Kandidat nicht gefiel, den Amtsantritt verhindern. Denn mit der weltlichen Investitur war auch die Vergabe von Regalien verbunden, ohne die der Geistliche keine Einkünfte hatte. In Burgund und Italien wurde diese symbolische Handlung der Zepterübergabe allerdings zum reinen formalen Akt, da der Kaiser die Belehnung erst nach der Weihe der Bischöfe und Äbte vornehmen durfte und die Regalien auszuhändigen hatte. Mit dem Wormser Konkordat ging also das Papsttum als Sieger im Kampf der beiden Mächte hervor.

Die Nachfolger Heinrichs V., Lothar von Supplinburg († 1137) und Konrad III. († 1152), verdankten ihre Wahl zum König des deutschen Reiches der Geistlichkeit. Lothar von Supplinburg wurde nämlich vom Papst und dem Mainzer Erzbischof, Konrad III. vom Trierer Erzbischof und einem Kardinallegaten namens Dietwin tatkräftig unterstützt. Letzterer König blieb sogar zeitlebens unter starkem geistlichen Einfluss. So waren Bernhard von Clairvaux, die Päpste Innozenz II. und Eugen III. und der Abt Wibald von Stablo und Corvey maßgeblich an seinem politischen Programm beteiligt. Sein Neffe und Nachfolger, Friedrich Barbarossa († 1190), dagegen hatte ein anderes Verhältnis zur Kirche und deren Vertretern. Seine Wahl zum König verdankte er, so ließ er deutlich verkünden, allein der Gnade Gottes und der freien Wahl der Fürsten. Wie sein Vorbild, Karl der Große, sah er sich als weltliches und geistliches Oberhaupt seiner Untertanen. Deshalb hatte er auch keine Bedenken, einen Geistlichen, der im Jahre 1152 gegen das Landfriedensgesetz verstoßen hatte, von einem weltlichen Gericht verurteilen zu lassen. Zudem setzte er wie seine Vorgänger Männer seiner Wahl als Bischöfe ein und ernannte geistliche Freunde wie Rainald von Dassel und Christian von Buch zu Erzbischöfen. Nicht anders, nebenbei bemerkt, verfuhren die Fürsten seines Reiches. Auch Heinrich der Löwe entschied, wer in seinem Territorium Bischof wurde und wer nicht. So war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis es erneut zur Konfrontation zwischen der weltlichen und der geistlichen Macht kommen musste.

Im Jahre 1157 fingen die Reibereien schließlich auf dem Reichstag von Besançon an. Was sich dort ereignete, können wir einem Schreiben Friedrich Barbarossas an den Papst Hadrian IV. (Papst von 1154 bis 1159) entnehmen:
„Da die göttliche Macht, von der alle Macht im Himmel und auf Erden ist, Uns, ihrem Gesalbten, Königtum und Reich zur Leitung übergeben und den Frieden der Kirchen mit kaiserlichen Waffen zu erhalten verordnet hat, sehen wir nicht ohne größten Schmerz uns genötigt, Euer Liebden zu klagen, daß von dem Haupte der heiligen Kirche, welcher Christus das Merkmal des Friedens und seiner Liebe aufgedrückt hat, Ursachen von Spaltungen, Samen des Unheils, verderblicher Krankheit Gift auszugehen scheinen. Daher fürchten wir, wenn nicht Gott es abwendet, daß der ganze Leib der Kirche befleckt, die Einheit zerrissen werde und zwischen der Königsgewalt und dem Priestertum eine Spaltung entstehe. Denn als wir neulich auf dem Reichstag zu Besançon waren und über die Ehre des Reiches und das Heil der Kirchen mit gebührender Fürsorge berieten, kamen apostolische Legaten, welche versicherten, sie brächten Unserer Majestät solche Botschaft, durch welche die Ehre des Reiches nicht wenig Zuwachs erhalten müsse. Als wir nun am ersten Tage ihrer Ankunft sie ehrenvoll aufgenommen hatten und am zweiten der Sitte gemäß zur Anhörung der Botschaft mit unseren Fürsten Sitzung hielten, da überreichten sie uns, aufgebläht gleichsam von dem ungerechten Mammon, strotzend von hohem Übermute, von dünkelhafter Anmaßung, von verdammlicher Überhebung des Herzens, eine als apostolisches Schreiben abgefaßte Botschaft, deren Inhalt war, daß wir immer vor Augen haben müßten, wie der Herr Papst das Abzeichen der kaiserlichen Krone uns übertragen habe und daß es ihn doch nicht reuen würde, wenn unsere Erhabenheit noch größere »Wohltaten« (beneficia) von ihm empfangen hätte. Dies war jene Botschaft von väterlicher Herzlichkeit, welche die Einigkeit der Kirche und des Reiches pflegen sollte, die mit dem Bande des Friedens beide zu verknüpfen suchte, die zur Eintracht und zum Gehorsam gegen beide die Gemüter der Hörer lockte. Sicher erfaßte bei jenem ungebührlichen und jeglicher Wahrheit entbehrenden Ausspruche nicht nur die kaiserliche Majestät gebührende Entrüstung, sondern alle anwesenden Fürsten wurden so von Zorn und Wut erfüllt, daß sie ohne Zweifel jene zwei ungerechten Priester mit dem Todesurteil bestraft hätten, wenn nicht unsere Gegenwart dies verhütet hätte ...
Und da durch die Wahl der Fürsten unsere Königs- und Kaiserherrschaft von Gott allein ist, der in dem (Evangelium vom) Leiden seines Sohnes Christus zwei notwendigen Schwertern die Leitung des Erdkreises unterworfen hat, und da der Apostel Petrus in dieser Lehre die Welt unterwiesen hat: »Fürchtet Gott und ehret den König!« so ist jeder, der sagt, wir hätten die kaiserliche Krone als beneficium (als Lehen) vom Herrn Papste bekommen, der göttlichen Unterweisung und der Lehre des Petrus entgegen, und er wird der Lüge schuldig sein ... wir hoffen, die ungeteilte Aufrichtigkeit eurer Treue werde nicht dulden, daß die Ehre des Reiches, welche seit Gründung der Stadt Rom und der Einsetzung der christlichen Religion bis auf eure Zeiten ruhmreich und unvermindert bestanden hat, durch so unerhörte Neuerung, so anmaßliche Überhebung gemindert werde. Denn das wisset, kein Zweifel walte darüber, daß wir des Todes Gefahr eher entgegengehen wollten als in unseren Zeiten die Schmach eines solchen Schimpfes zu ertragen.“
(in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 167).

Friedrich Barbarossa war aufs Äußerste entrüstet, dass die päpstlichen Legaten, unter ihnen der Kanzler Roland, es wagten zu behaupten, der römisch-deutsche König hätte sein Amt vom Papst als Lehen überreicht bekommen. Dabei hatte sich Friedrich Barbarossa schon bei seiner Kaiserkrönung im Jahre 1155 geweigert, dem Papst Hadrian IV. den „Reitknechtdienst“ zu erweisen. Denn in dieser Handlung sah er die symbolische Geste eines Lehnsmannes. Erst nachdem die päpstliche Seite ihm deutlich versichert hatte, dass es sich hierbei wirklich nur um einen alten Brauch und um einen reinen Ehrendienst handeln würde, und nachdem er sich mit seinen Fürsten beraten hatte, hielt er den päpstlichen Steigbügel und führte das Pferd des Papstes.

Als Papst Hadrian IV. im Jahre 1159 starb, kam es bei der Wahl des nächsten Papstes zu Meinungsverschiedenheiten im Kardinalskolleg. Die Mehrheit stimmte für den Kanzler Roland, den Gesandten auf dem Reichstag zu Besançon, der als Papst Alexander III. in die Geschichte einging. Die anderen Kardinäle entschieden sich für den kaiserfreundlichen Oktavian, der als Papst Viktor IV. bekannt wurde. Da nun zwei Päpste vorhanden waren, fühlte sich Friedrich Barbarossa als Schirmherr der Kirche verpflichtet, das eingetretene Schisma zu beseitigen, und lud deswegen die Geistlichkeit am 13. Januar 1160 in Pavia zu einem allgemeinen Konzil ein. Um festlegen zu können, wer der rechtmäßige Nachfolger von Hadrian IV. war, wurden beide Päpste um ihr Erscheinen gebeten. Während Viktor IV. der Einladung folgte, war Alexander III. nicht bereit, sich dem Urteil einer Kirchenversammlung zu unterwerfen. So wurde Viktor IV. von der Mehrheit der versammelten Konzilsteilnehmer zum rechtmäßigen Papst erklärt, und Alexander III. gebannt. Dieser wiederum bannte daraufhin Friedrich Barbarossa und Viktor IV.

Anstatt die Spaltung der Kirche zu beseitigen, führte die Synode von Pavia schließlich zu einem 18-jährigen Schisma. Auf Viktor IV. folgten 1164 Paschalis III. und 1168 Kalixt III., der der Kirchenspaltung ein Ende bereitete, indem er im Jahre 1178 Alexander III. als alleinigen Papst anerkannte. Friedrich Barbarossa hatte stets versucht, die Position „seiner“ Päpste zu fördern, und hatte unter anderem auf dem Würzburger Reichstag im Jahre 1165 alle Anwesenden unter Eid verpflichtet, niemals den kaiserfeindlichen Alexander III. oder einen von seiner Partei gewählten Papst anzuerkennen. Jeder, der diesen Eid verweigerte, musste mit dem Verlust seines Lehens oder Amtes rechnen.

Aber auch der Nachfolger von Alexander III., Urban III., schien es auf einen Kampf mit dem Kaiser abgesehen zu haben. Denn er machte Friedrich Barbarossa im Jahre 1185 das bisher von ihm und seinen Vorgängern gewohnheitsmäßig ausgeübte Spolien- und Regalienrecht streitig. Das Spolienrecht berechtigte den weltlichen Herrscher, den beweglichen Nachlass eines verstorbenen Bischofs, Abtes oder dessen Stellvertreters einziehen zu lassen. Das hieß, bares Geld, Hausgeräte, Vieh, Wagen, Getreidevorräte etc. flossen in die königliche Schatztruhe. Beim Regalienrecht konnte der König als Lehnsherr der Geistlichen nach ihrem Tod oder ihrer Versetzung so lange über die Einkünfte der geistlichen Lehen verfügen, bis ein neuer Geistlicher das Amt übernahm. Friedrich Barbarossa hatte dieses Recht auf ein Jahr festgelegt. Danach musste das Lehen oder Amt wieder in kirchliche Hände gegeben werden. Diese Rechte, die die königliche Kasse füllten, war Friedrich Barbarossa natürlich nicht bereit abzutreten.

Urban III. jedoch gab nicht auf. Im Gegenteil! Er baute zusammen mit dem Erzbischof Philipp von Köln und einigen weltlichen Fürsten im deutschen Reich eine Opposition gegen den Kaiser auf. Auch Frankreich und Dänemark wollten diesem politischen Lager beitreten. Die politische Situation wurde im Reich so brenzlig, dass der Kaiser, der sich zu dieser Zeit wieder einmal in Italien aufhielt, nach Deutschland zurückkehren musste. Auf dem Gelnhausener Reichstag gelang es ihm jedoch schon bald, durch die Isolierung Philipps von Köln die Opposition in Deutschland zu brechen. 1187 starb Urban III. und sein Nachfolger, Clemens III. (Papst von 1187 bis 1191), bemühte sich um einen Ausgleich mit dem Kaiser.

Friedrich II. († 1250), der Enkel von Friedrich Barbarossa, hatte es während seiner Regierungszeit mit fünf Päpsten zu tun: Innozenz III. (Papst von 1198 bis 1216), Honorius III. (Papst von 1216 bis 1227), Gregor IX. (Papst von 1227 bis 1241), Coelestian IV. (Papst nur im Jahr 1241) und Innozenz IV. (Papst von 1243 bis 1254). Seine Mutter Konstanze bestimmte vor ihrem Tode im Jahre 1198 Innozenz III. zu seinem Vormund, der in diesem Jahr gerade im Alter von 37 Jahren zum Papst gewählt worden war. Vorher war er schon unter seinem Namen, Graf Lothar von Segni, als bewährter Jurist und Theologe bekannt und stand im Ruf, ein weltverachtender Pessimist zu sein. „Da Innozenz die Welt für verderbt und verachtenswert hielt, isolierte er den Priester kraft sakramentaler Weihe von der Welt. Feierte dieser bisher die Messe zum Volk hingewendet, so hatte er sie nun mit dem Rücken zur Gemeinde zu zelebrieren.“ (in: Eberhard Horst, Friedrich II., Düsseldorf 1984, S. 64).

In der päpstlichen Geschichte wird Innozenz III. als der größte und erfolgreichste Papst genannt. Ihm gelang es, die territoriale Herrschaft der Kirche in Mittelitalien bis zur Adria auszudehnen, und er fungierte bei Streitfällen und Konflikten innerhalb der abendländischen Monarchien als deren oberster Richter. Der König von Aragon und der König von England waren seine Lehnsmannen. Und in Deutschland, in Frankreich und in Norwegen mischte er sich in die Thronangelegenheiten ein. Selbst in den osteuropäischen Königshäusern war seine Macht noch zu spüren. In Deutschland waren sowohl Philipp von Schwaben als auch Otto IV. bemüht, vom mächtigen Papst als rechtmäßige Könige des deutschen Reiches anerkannt zu werden. Da Otto IV., der von ihm 1209 zum Kaiser gekrönt worden war, im Laufe seiner Regierungszeit jedoch immer häufiger antipäpstliche Politik betrieb und sogar das päpstliche Lehen Sizilien angreifen wollte, ließ Innozenz III. ihn im Jahre 1211 bannen. Zudem gelang es dem Papst durch Bestechung, dass Otto IV. von der Mehrheit der deutschen Fürsten für abgesetzt erklärt und statt seiner Friedrich II. zum König gewählt wurde.

Als Innozenz III. 1216 starb, folgte ihm der greise Papst Honorius III., der Friedrich II. im Jahre 1220 zum Kaiser krönte. Nach dem Tod Honorius’ III. wurde im Jahre 1227 ein Blutsverwandter von Innozenz III. zum neuen Papst gewählt: Gregor IX. Dieser wiederum schien es auf einen Kampf mit der weltlichen Macht regelrecht angelegt zu haben. Schon im ersten Jahr seiner Amtszeit ließ er Friedrich II. bannen, weil dieser sich nicht an seinen vor Jahren geleisteten Schwur gehalten hätte, am Kreuzzug teilzunehmen. Das aber entsprach nicht ganz den Tatsachen. Denn Friedrich II. hatte sich 1227 auf den Kreuzzug begeben, musste das Unternehmen jedoch abbrechen, da er schwer erkrankte. Gregor IX. ließ die Krankheit nicht als Entschuldigung gelten und war auch nicht bereit, den Bann durch Friedrichs anschließende Kirchenbuße und dessen Versprechen, den Schwur im Frühjahr nachzuholen, aufzulösen. Nein, er wiederholte sogar die Bannverkündung noch einmal.

So kam Friedrich II., um sein Versprechen zu halten, als Gebannter nach Jerusalem, sah und siegte dort, ohne dass auch nur das geringste Blut fließen musste. Wegen des anschließenden Jubels und der großen Freude über das unblutige Ende des Kreuzzuges hatte Gregor IX. nachzugeben. So wurde der Kaiser im Jahre 1230 von seinem Banne losgesprochen. Aber schon 1239 wurde er von Gregor IX. zum zweiten Mal gebannt. Offiziell wurde als Grund genannt, dass der Kaiser die Stadt Rom zum Kampf gegen die Kirche aufgewiegelt hätte. Dabei war der Anlass wohl eher in der vom Papst nicht erlaubten Heirat Enzios, des unehelichen Sohnes Friedrichs II., mit der Erbin von Sardinien und in der Tatsache, dass Friedrich das Papstlehen Sardinien selbstherrlich in ein Königtum erhoben hatte, zu finden. Gregor IX. verbündete sich deswegen aus Wut und Zorn mit den Lombarden, Friedrichs Erzfeinden. Auch mit den Seemächten, Venedig und Genua, schloss er einen Pakt, damit diese die Küsten Siziliens von der See her bedrohten. Und in Rom ließ er zudem noch ghibellinische Adelspaläste, also die Paläste der Anhänger von Friedrich II., zerstören.

Friedrich II. versuchte derweil, die Großen der Welt durch Flugschriften zu überzeugen, dass Gregor IX. ein Friedensbrecher wäre. Gregors Antwort auf Friedrichs Propaganda ließ nicht lange auf sich warten:
„Es steigt aus dem Meer die Bestie voller Namen der Lästerung, die mit der Tatze des Bären und dem Maul des Löwen, an den übrigen Gliedern wie ein Leopard gestaltet, ihren Mund zu Lästerungen des göttlichen Namens öffnet und nicht aufhört, auf Gottes Zelt und die Heiligen in den Himmeln die gleichen Speere zu schleudern. Mit eisernen Krallen und Zähnen begehrt sie alles zu zermalmen und mit ihren Füßen die ganze Welt zu zerstampfen. Um die Mauer des katholischen Glaubens einzureißen, hat sie längst heimlich die Sturmböcke gerüstet, jetzt aber stellt sie offen ihre Kampfmaschinen auf, baut sie seelenzerstörende ismaelitische Kampfmittel auf, und wider Christus, den Heiland des Menschengeschlechts, dessen Bundestafeln sie mit der Spachtel ketzerischer Verstocktheit zu verwischen sinnt, richtet sie, wie das Gerüst bezeugt, sich empor ... So hört denn alle auf zu erstaunen und damit ihr mit offener Wahrheit seinen Lügen widerstehen und seine Betrügereien mit dem Beweise der Reinheit widerlegen könnt, blicket Haupt, Mitte und Ende dieser Bestie Friedrich, des so genannten Kaisers, an!“ (in: Herbert Nette, ebenda, S. 103-104).

Friedrich gab die „Schwarze Peter-Karte“ jedoch sogleich zurück: „Zu Beginn der Erschaffung der Welt hat Gottes vorausschauende und unaussprechliche Fürsorge, an der fremder Rat keinen Teil hat, an die Feste des Himmels zwei Lichter gesetzt, ein größeres und ein kleineres: das größere, daß es den Tag regiere, das kleinere, daß es die Nacht regiere ... Ebenso hat dieselbe ewige Vorsehung auf der Feste der Erde zwei Herrschaften haben wollen, Priestertum nämlich und Kaisertum, das eine zum Schutz, das andere zur Wehr, auf daß der Mensch, der allzu lange in seine zwei Elemente aufgelöst war, durch zwei Zäume gezügelt würde, und so Friede für den Erdkreis erstünde durch Eindämmung aller Ausschweifungen. Aber der da sitzt auf dem Stuhl der verkehrten Lehre, der Pharisäer, von seinen Genossen gesalbt mit dem Öle der Bosheit, der römische Priester unserer Zeit: er vermißt sich, sinnlos zu machen, was aus Nachahmung himmlischer Ordnung niedergestiegen ist und glaubt vielleicht, so passe er zu den Dingen da oben, die von Naturgesetzen, nicht von Willkür gelenkt werden. Den Glanz Unserer Majestät sinnt er zu verdunkeln: denn mit zur Fabel verwandelter Wahrheit, voll von Lügen, ergehen Briefe in die verschiedenen Teile der Welt ... Denn er, der Papst bloß dem Namen nach, hat da geschrieben, Wir seien die Bestie, die aus dem Meere steigt, voll Namen der Lästerung, mit des Pardels (Leopards) Buntheit übermalt. Und Wir behaupten, er selbst sei jenes Ungetüm, von dem man liest: es ging heraus ein ander Pferd, ein rotes, aus dem Meere, und der darauf saß, nahm den Frieden von der Erde, daß die Lebenden sich untereinander erwürgten.
Denn seit der Zeit seiner Erhebung hat dieser Vater nicht der Barmherzigkeit, sondern der Zwistigkeit, der Verwüstung und nicht der Tröstung eifriger Verwalter, alle Welt zu Ärgernissen aufgewiegelt ... Er selbst ist der große Drache, der das ganze Erdrund verführt hat, der Antichrist, dessen Vorläufer Wir sein sollen. Er selbst ist ein anderer Balaam, um Geld gedungen, daß er Uns verfluche, Fürst unter den Fürsten der Finsternis, welche die Weissagungen mißbraucht haben. Er ist der Engel, welcher hervorspringt aus dem Abgrund, welcher Schalen hält voll Bitterkeit, daß er dem Meere und dem Lande schade ... Und weil das Unrecht nicht vorübergehend ist, das Unserer Majestät beständig zugefügt wird, so werden Wir zur Vergeltung gezwungen ... Ihr aber achtet auf die Folgen der Dinge nach den vorhergegangenen Ursachen! Andernfalls wird hier und dort das Land fühlen, wie gegen den Verfolger und die ihm anhängenden Fürsten und Förderer der Augustus vorgeht und wie er mit dem Schwerte caesarische Rache übt.“
(in: Herbert Nette, ebenda, S. 104-105).

Beide, Papst und Kaiser, beschuldigten sich schließlich gegenseitig, der um diese Zeit zu erwartende Antichrist zu sein. Im 12. Jahrhundert hatte nämlich der Abt Joachim von Fiore prophezeit, dass im Jahre 1260 nach dem Regiment des Antichristen das Zeitalter des Heiligen Geistes anbrechen würde. 1241 ließ Gregor IX. ein Konzil mit dem Ziel einberufen, Friedrich II. als Kaiser abzusetzen. Doch sein Tod verhinderte sein Vorhaben. Sein Nachfolger, Coelestian IV., regierte nur 17 Tage. Ihm folgte 1243 Innozenz IV., der im Jahre 1245 zu einem allgemeinen Konzil in Lyon einlud, um wie Gregor IX. Friedrich II. seines Herrscheramtes zu entheben. Ungefähr 150 Geistliche, hauptsächlich aus England, Frankreich und Spanien, erschienen. Friedrich II. selbst war nicht bereit, sich diesem, ihm feindlich gesinnten Synodalgericht unterzuordnen.

Innozenz IV. klagte den Kaiser jedoch auch ohne dessen Anwesenheit wegen Meineids, Friedensbruches, Gotteslästerung und Häresie an:
„Ob der angeführten und vieler anderer abscheulicher Frevel ... erklären Wir den besagten Fürsten, der sich des Kaisertums, der Königreiche und jeglicher Ehre und Würde so unwürdig gemacht hat ... für einen Menschen, der von Gott in seinen Sünden verstrickt und verdammt und aller seiner Ehren und Würden vom Herrn beraubt ist, und entsetzen ihn durch Unseren Urteilsspruch. Alle, die ihm durch den Eid der Treue verpflichtet sind, lösen Wir für immer von diesem Eide und verbieten kraft apostolischer Vollmacht strengstens, daß in Zukunft irgend jemand ihm als König oder Kaiser gehorche ... Über das Königreich Sizilien werden Wir mit dem Beirate Unserer Brüder so verfügen, wie Wir es für zweckmäßig halten.“ (in: Herbert Nette, ebenda, S. 121).

Friedrich II. sah sich gezwungen, mit aller Gewalt gegen diesen Papst vorzugehen. Zuerst wandte er sich jedoch mit folgendem Schreiben an die Könige und Fürsten des Abendlandes: „Wenn Wir auch, Unserem katholischen Glauben verpflichtet, offen einräumen, daß dem Inhaber des hochheiligen Römischen Stuhles vom Herrn die Vollmacht in geistlichen Dingen übertragen worden ist ... so liest man dennoch nirgends in einem göttlichen oder menschlichem Gesetze, daß es ihm zusteht, das Kaisertum nach Belieben zu übertragen oder über die zeitliche Bestrafung von Königen und Fürsten durch Beraubung ihrer Reiche zu urteilen ...
Es scheint also dieser Spruch allzu leidenschaftlich und übertrieben, durch den der lächerlicherweise dem Gesetz unterworfen wird, der als Herrscher von allen Gesetzen ausgenommen ist, über den zeitliche Strafen zu verhängen nicht eines Menschen, sondern Gottes Sache ist, da er keinen zeitlichen Menschen über sich hat. Geistliche Strafen und kirchliche Bußen aber nehmen Wir selbstverständlich von dem höchsten Priester, den Wir in geistlichen Dingen als Unseren Herrn und Vater ansehen, wenn er selbst Uns in gebührender Achtung als Sohn anerkennt, ehrfürchtig an und erfüllen sie ergeben ... Es möge also Eure Achtsamkeit darauf sehen, ob Wir den genannten Spruch, der dem Rechte nach nichtig ist, und den Prozeß, der keiner ist, nicht nur zu Unserem als zu aller Könige und Fürsten Verderben anerkennen sollen. Sie möge auch das andere bedenken, was für ein Ende nach solchen Anfängen zu erwarten ist: bei Uns beginnt es, aber Ihr wißt, daß es bei Euch endet ... Verteidigt also Euer königliches Recht, indem Ihr Unsere Sache verteidigt.“
(in: Herbert Nette, ebenda, S. 122).

Im Jahre 1246 griff Friedrich II. sogar die gesamte Geistlichkeit an, indem er ihr ihre Verweltlichung, ihre Habsucht, ihre Heuchelei und ihre Korruption vorwarf, und deshalb innerkirchliche Reformen forderte:
„Immer war es Unseres Willens Absicht, die Geistlichen jeglichen Ranges ‒ und am meisten die höchsten ‒ dahin zu führen, daß sie, wie sie in der Urkirche gewesen sind, als solche auch am Ende verharrten: das apostolische Leben führend, die meisterliche Demut nachahmend. Denn solche Geistlichen pflegten die Engel zu schauen, von Wundern zu schimmern, Kranke zu heilen, Tote zu erwecken und durch Heiligkeit, nicht durch Waffen Könige und Fürsten sich untertan zu machen. Diese dagegen, der Welt ergeben, von Genüssen trunken, setzten Gott hintan, und durch den Zustrom von Schätzen wird bei ihnen jede Religiosität erstickt. Solchen also diese schädlichen Schätze zu entziehen, mit denen sie sich fluchwürdig schmücken: das ist das Werk der Liebe. Darauf müßt Ihr und alle Fürsten mit Uns gemeinsam Euer Augenmerk richten, daß sie alles Überflüssige abtuen und, mit mäßiger Habe zufrieden, Gott dienen.“ (in: Herbert Nette, ebenda, S. 122-123).

In der Zwischenzeit befanden sich jedoch die meisten deutschen Geistlichen und einige weltliche Fürsten durch Bestechung und Verrat auf Innozenz’ Seite, und der Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen ließ sich im Jahre 1246 nach vorheriger päpstlicher Bezahlung zum Gegenkönig wählen. Innozenz IV. soll ihm dafür angeblich 25.000 Mark Silber geboten haben. Als Heinrich Raspe bereits im Jahre 1247 starb, wurde der Graf Wilhelm von Holland für das Gegenkönigtum gekauft. Da Innozenz IV. die Vernichtung seines Gegners nicht schnell genug vonstattenging, plante er in den Jahren 1246 und 1249 die Ermordung des Kaisers. Friedrich II. konnte jedoch beide Mordversuche, beim Letzteren handelte sich um einen Giftmordanschlag, rechtzeitig entdecken. Der Kampf zwischen Papst und Kaiser endete erst mit dem natürlichen Tod Friedrichs II. im Jahre 1250.

Innozenz IV. folgte ihm vier Jahre später. Im Gegensatz zu seinem berühmten Vorgänger gleichen Namens war sein Ruf selbst in kirchlichen Kreisen alles andere als gut. Es hieß, er hätte vakante Bischofssitze nicht nur im deutschen Reich, sondern auch in England und Frankreich an seine Neffen und weltlichen Freunde vergeben. Und seine zahlreiche Verwandtschaft und seine Anhängerschaft hätte er reichlichst mit Ländereien, Ämtern und Geldern der Römischen Kirche versorgt.

Nach ihm gab es nur noch einen Papst, der von der Allmacht des Papsttums träumte: Bonifatius VIII. (Papst von 1294 bis 1303). Dieser Papst wollte dem französischen König Philipp IV. († 1314), der ohne päpstliche Zustimmung Steuern auf kirchlichen Gütern erhob, noch einmal deutlich zu verstehen geben, wer die größere Macht besaß. Deshalb verbot er im Jahre 1296 den Angehörigen der Kirche in der Bulle „Clericos Laicos“, Steuern, egal welcher Art, an weltliche Herrscher zu zahlen. Zuwiderhandelnden drohte der Bann. Im Jahr 1302 folgte eine zweite Bulle „Unam sanctam“, in der die päpstliche Vorrangstellung vor der weltlichen Macht lautstark verkündet wurde: „Beide Schwerter hat die Kirche in ihrer Gewalt, das geistliche und das weltliche. Dieses aber ist für die Kirche zu führen, jenes von ihr. Jenes gehört dem Priester; diese ist zu führen von der Hand der Könige und Ritter, aber nur wenn und solange der Priester es will. Ein Schwert aber muß dem andern untergeordnet sein; die weltliche Macht muß sich der geistlichen fügen ... Daß aber die geistliche Macht an Würde und Adel jede weltliche überragt, müssen wir um so freier bekennen, als überhaupt das Geistliche mehr wert ist als das Weltliche ... Denn in Wahrheit: die geistliche Macht hat die weltliche einzusetzen und ist Richterin über sie, wenn sie nicht gut ist ... Wenn also die weltliche Macht in die Irre geht, so wird sie von der geistlichen gerichtet werden; irrt die geistliche auf der niederen Stufe, so wird sie gerichtet werden von der, die über ihr steht; irrt aber die höchste, so wird sie allein von Gott gerichtet werden können, nicht aber von einem Menschen, wie der Apostel bezeugt: »Der geistliche Mensch richtet alles, er selbst aber wird von niemanden gerichtet« ( I. Kor. 2, 15). Es ist aber diese Macht, auch wenn sie einem Menschen gegeben ist und von einem Menschen ausgeübt wird, keine menschliche, vielmehr eine göttliche, nach Gottes Wort dem Petrus gegeben, ihm und seinen Nachfolgern von Christus selbst, den Petrus, der feste Fels, bekannte, zu dem dann der Herr sagte: »Was du auf Erden bindest ...« (Matth. 16, 19). Wer sich also dieser von Gott so geordneten Gewalt widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung ... So erklären wir denn, daß alle menschliche Kreatur bei Verlust ihrer Seelen Seligkeit untertan sein muß dem Papst in Rom, und sagen es ihr und bestimmen es.“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 169-170).

Nachdem der französische König vom Inhalt dieser Bulle erfahren hatte, zögerte er nicht lange und rief ein Konzil zusammen, um Bonifatius VIII., bevor dieser gegen ihn vorgehen konnte, unschädlich zu machen. Bonifatius wurde wegen Ketzerei, Blasphemie, Mord, Sodomie, Simonie, Hexerei und der Verletzung der Fastenzeit angeklagt. Daraufhin drohte der Papst dem König mit dem Bann, der jedoch nicht ausgesprochen werden konnte, weil Philipp IV. den mittlerweile 86-jährigen Bonifatius VIII. im Jahre 1303 gefangennehmen ließ. Die Einwohner von Anagni konnten den Papst zwar bald befreien, aber einen Monat später starb dieser bereits.

Seit dem Jahr 1309 residierten die Päpste für fast 70 Jahre nicht mehr in Rom, sondern in Avignon. Ihre Macht war am Schwinden. Sie wurden zu „Beinahe-Vasallen“ des französischen Königs. Und in Deutschland ließen die Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1338 in Rhense bei Koblenz verkünden: „... daß, nachdem jemand von den Kurfürsten des Reiches oder dem größten Teil dieser Fürsten auch in Uneinigkeit zum römischen König gewählt worden ist, er nicht der Ernennung, Anerkennung, Bestätigung, Zustimmung oder Ermächtigung des Apostolischen Stuhles bedarf zur Übernahme der Verwaltung der Güter und Rechte des Reiches oder des Königstitels.“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 170). Durch die Goldene Bulle von 1356, die nach der goldenen Kapsel, die das Siegel der Urkunde umschloss, genannt worden ist, besaßen nur noch sieben Kurfürsten das Recht, den nächsten König des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zu wählen. Das Wahlverfahren ging folgendermaßen vonstatten: Die sieben Kurfürsten wurden vom Mainzer Erzbischof nach Frankfurt eingeladen und vom ihm vereidigt. Sie waren verpflichtet, nach freiem Ermessen ohne vorherige Wahlabsprachen oder Übereinkommen das Oberhaupt des Reiches zu wählen. Die Stimmen wurden schließlich in einer vorgeschriebenen Reihenfolge abgegeben, zuerst vom Erzbischof von Trier, dann vom Erzbischof von Köln, vom König von Böhmen, vom Pfalzgrafen beim Rhein, vom Herzog von Sachsen, vom Markgrafen von Brandenburg und zuletzt vom Erzbischof von Mainz. Zum nächsten König des Reiches wurde derjenige erhoben, der die Mehrzahl, also mindestens vier Kurstimmen, erhalten hatte. Eine Abwahl des Königs konnte ebenfalls durch die Mehrheit im Kurfürstenkollegium erreicht werden. So wurde z. B. der römische König Wenzel († 1419) nach 22-jähriger Regierungszeit im August 1400 wegen seiner Alkoholsucht, das heißt, wegen „Untauglichkeit“, abgesetzt. Der Kaisertitel wurde schließlich von einer päpstlichen Krönung unabhängig. Als Karl V. im Jahr 1530 von Papst Klemens VII. gekrönt wurde, hatte er sich dank der sieben Kurfürsten bereits vorher selbst Kaiser nennen dürfen.

John Wiclif († 1384), der bedeutendste englische Reformator, sah das Verhältnis der geistlichen und der weltlichen Macht übrigens folgendermaßen: „Gott ist der Monarch der ganzen Welt, jeder Kaiser oder König ist sein Vasall oder Diener oder Stellvertreter. Die weltliche Gewalt hat Gott unmittelbar selbst eingesetzt wie die geistliche, ohne daß die eine die andre einsetzte oder autorisierte.“ (in: Fernis/Haverkamp, ebenda, S. 170). Seit dem Jahr 1378 gab es in der Kirche wieder zwei Oberhirten. Klemens VII. (Papst von 1378 bis 1394) saß in Avignon und Urban VI. (Papst von 1378 bis 1389) in Rom. Außer dass sie sich und ihre Anhänger gegenseitig bannten, versuchten sie aus ihrem Kirchenvolk so viel wie möglich herauszupressen, um sich in ihrem Luxus, ihrer Prachtentfaltung und in ihrer Extravaganz aneinander zu übertreffen. Als sich dann im Laufe der Zeit noch ein dritter Papst dazugesellte, beschloss die weltliche Macht, unterstützt von besorgten Geistlichen, auf dem Konstanzer Konzil das Problem zu lösen. 1450 erreichte man schließlich, dass es wieder nur einen Stellvertreter des Apostels Petrus gab. Die päpstliche Macht selbst hatte aber mittlerweile ihr Ansehen und ihre Kontrolle über die nationalen Kirchen gänzlich verloren.


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