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Alltagsgeschichte des Mittelalters

XI. 2. Aufbau, Hierarchie und Funktion eines Mönchsklosters

Die Klöster, ob es Zwergklöster mit 2-5 Mönchen oder große Klöster mit 80-100 Mönchen waren, wurden von ihrer Umgebung stets durch eine hohe Steinmauer getrennt. Mit einer zusätzlichen Mauer versah man zudem die Klausur, einen Bereich des Klosters, der aus dem Refektorium mit seinen Wein-, Bier- und Vorratskellern, der Küche, dem Kapitelsaal, der Sakristei, der Bibliothek und der Schreibstube, dem Dormitorium, den Latrinen und der Kleiderkammer der Mönche bestand. Außerdem besaßen alle Klöster eine Kirche, die in ihrer Höhe sämtliche anderen Gebäude überragte. In reichen Klöstern gab es zusätzlich noch ein Gästehaus, ein Abthaus, eine äußere und eine innere Schule, eine Pilgerherberge, eine Novizenanstalt, ein Aderlaßhaus und ein Arzthaus, ein Infirmarium und einen Friedhof. Und in jedem Kloster hatte es nach dem 66. Kapitel der Benediktregel Wasser, Mühlen, Kräuter-, Gemüse- und Heilgärten und Werkstätten innerhalb der Mauern zu geben, "damit die Mönche nicht gezwungen seien, draußen herumzugehen, weil das ihren Seelen durchaus nicht zuträglich ist ..."

Die Klosterkirche wurde von den Mönchen jeden Tag siebenmal zu bestimmten Zeiten besucht. So gab es um ungefähr zwei Uhr morgens den Nachtgottesdienst (die Vigilien) und um 4.27 Uhr im Sommer oder um 7.33 Uhr im Winter den Morgenlobgottesdienst (die Laudes). Die Laudes fand nämlich stets bei Sonnenaufgang statt.

Dann folgten noch die Gottesdienste zur Prim, zur Terz, zur Sext, zur Non, der Verspergottesdienst und das Komplet. Die Gebetszeiten variierten in den unterschiedlichen Jahreszeiten zum Teil beträchtlich, denn die Mönche richteten sich stets nach dem Stand der Sonne. Der Vespergottesdienst z.B. wurde in der Regel so gelegt, daß man zur anschließenden Abendmahlzeit noch kein Lampen- oder Kerzenlicht benötigte.

Nach dem Komplet – im Sommer bedeutete das ungefähr um 20.30 Uhr – war es für die Mönche Zeit und Pflicht, schlafen zu gehen. Außerdem herrschte zu dieser Zeit bis zum Nachtgottesdienst am nächsten Tag ein absolutes Redeverbot.

Den Gottesdiensten, die durch das Glockenläuten angekündigt wurden, hatte jeder beizuwohnen. Nur die Mönche, die weit entfernt vom Kloster auf den Feldern arbeiteten, erhielten vom Abt die Erlaubnis, den Gottesdienst an ihren Arbeitsplätzen zu feiern, indem sie ihre Knie in Ehrfurcht vor Gott beugten. Alle anderen Brüder jedoch hatten rechtzeitig in der Kirche zu erscheinen, sonst wurden sie laut des 43. Kapitels der Benediktregel folgendermaßen bestraft: "... darf er nicht seinen ordentlichen Platz im Chor einnehmen, sondern er stehe als letzter von allen hin oder an einen Platz abseits, den der Abt für so nachlässige Leute bestimmt hat, damit sie von ihm und allen gesehen werden. Dort bleibt er, bis er nach Schluß des Gottesdienstes durch öffentliche Genugtuung Buße getan hat. Daß sie am letzten Platz oder abseits stehen müssen, haben wir in der Absicht bestimmt, daß sie von allen gesehen werden und sich bessern, schon weil sie sich schämen müssen. Bleiben sie nämlich außerhalb des Oratoriums, legt sich vielleicht einer wieder nieder und schläft, oder er bleibt draußen sitzen, verplaudert die Zeit und gibt dem Bösen eine Gelegenheit. Sie sollen also eintreten, damit sie nicht alles versäumen und damit sie sich in Zukunft bessern."

Neben diesen Gottesdiensten hatten die Mönche jedoch nach der Benediktregel "ora et labora" (bete und arbeite) auch körperliche Arbeiten zu verrichten. Gerade in der Sommerzeit waren sie bis zu acht Stunden auf den Feldern zu finden. Die geistige Tätigkeit wie das Lesen von heiligen Schriften oder das Kopieren bedeutender Werke kam in dieser Jahreszeit immer etwas zu kurz. Im Winter und an den Sonn- und Feiertagen und natürlich in der Fastenzeit herrschte jedoch das geistliche Studium vor. So wurden den Mönchen zu Beginn der Fastenzeit pro Person je ein Buch aus der Bibliothek ausgeliehen, das sie in dieser Zeit vollständig durchzulesen hatten.

Apropos Zeitmessung! Seit dem 13. Jh. wurde die Zeit anhand der Brenndauer einer Kerze, eines Spans oder des Öls in einem Heiligenlämpchen gemessen. Außerdem gab es Sonnen- und Wasseruhren. Bis zum Ende des Mittelalters war man zudem nur an den vergangenen Stunden interessiert. Minuten und Sekunden spielten keine Rolle.

Die 12 Stunden am Tag und die 12 Stunden in der Nacht wurden von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang bzw. von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang gezählt und waren je nach der Jahreszeit ungleich lang. So begann zur Sommersonnenwende die erste Stunde des Tages um 4.27 Uhr und endete um 5.42 Uhr, währte also aus heutiger Sicht eine Stunde und fünfzehn Minuten. Zur Wintersonnenwende dauerte die erste Stunde des Tages nur von 7.33 Uhr bis 8.17 Uhr. Die zwölf Tagesstunden waren im Sommer lang und im Winter kurz, die zwölf Nachtstunden dagegen im Sommer kurz und im Winter lang, denn im Sommer währten letztere nur von 19.33 Uhr bis 4.27 Uhr (am nächsten Morgen), im Winter von 16.27 Uhr bis 7.33 Uhr.

Nachdem nun ausführlich über die Klosterkirche und die komplizierte Zeitmessung berichtet wurde, wenden wir uns jetzt den anderen Gebäuden im Kloster zu.

Im Gästehaus wurden z.B. vornehme Gäste mit ihren Dienern und Pferden untergebracht. Es gab auch sogenannte Dauergäste, die sich durch ihr Vermögen im Kloster eine Unterkunft erkaufen konnten. Sie wurden von den Mönchen voll verpflegt und im Krankheitsfalle intensiv betreut.

Die übrigen Gäste – auch Mönche aus anderen Orden – verbrachten im allgemeinen ein bis zwei Nächte im Kloster und zogen dann wieder ihres Weges.

Im Abthaus lebte der Abt, der nicht mit den anderen Mönchen im Dormitorium schlief.

Die äußeren Schulen gab es in den Klöstern schon zu Zeiten Kaiser Karls des Großen († 814), der in einem Reichsgesetz im Jahre 789 forderte, daß die Geistlichen in ihren Klöstern oder Bischofssitzen Leseschulen für die Jungen einrichteten. In den Klöstern gab es seit dieser Zeit zwei Formen von Schulen, die "äußere" und die "innere" Schule.

In der äußeren Schule wurden die adligen Söhne aus der Umgebung unterrichtet. Man unterwies sie in Lesen, Schreiben, Rechnen und in Latein und lateinischer Dichtung. Grundlagen ihres Lernens waren die Bibel, die Schriften der Kirchenväter und die römischen Werke besonders von Cicero, Sueton und Vergil. Im Gegensatz zu den Schülern der inneren Schule, die eine Schulzeit von neun bis zehn Jahren hatten, mußten die Jungen der äußeren Schule nur drei bis vier Jahre die Schulbank drücken. Viele von ihnen wurden später Kleriker.

Die innere Schule befand sich in der Novizenanstalt. Sie wurde vom Novizenmeister geleitet. Die Schüler, "Pueri oblati" oder Novizen genannt, wurden von ihren Eltern oder ihren Vormündern schon in sehr jungen Jahren Gott geweiht und oft im Alter von fünf bis sieben Jahren in einer feierlichen Zeremonie mit einem kostbaren Geschenk oder einer großzügigen Spende dem Kloster übergeben. Dieser Brauch wurde – nebenbei bemerkt – schon im Alten Testament erwähnt. So brachte Hanna, die Frau eines Israeliten, ihren gerade entwöhnten Sohn Samuel mit einem jungen Stier und mit Mehl und Wein als Opfergabe vor den Priester Eli. Und im Neuen Testament gelobte auch Anna, nachdem ihr ein Engel die Verheißung gebracht hatte, sie würde noch gebären, das zukünftige Kind (Maria) Gott zu weihen. Deshalb brachte sie zusammen mit ihrem Mann Joachim einige Jahre später die dreijährige Maria zum Tempel nach Jerusalem.

Die Schüler in der inneren Schule wurden in Psalter und Gesang, in der heiligen Schrift, im kanonischen Recht und in den sieben freien Künsten, den Artes liberales, unterwiesen. Diese sieben freien Künste setzten sich aus den Unterrichtsfächern Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie zusammen.

Anders als in unseren heutigen Schulen saßen die Jungen weit auseinander. Außerdem wurden sie noch zusätzlich durch ältere Mönche, die zwischen ihnen saßen, voneinander getrennt. Sie durften keine Worte und keine Zeichen miteinander austauschen. Das gegenseitige Berühren war natürlich strikt verboten. Jedes Kind hatte einen Lehrmönch, der wie sein eigener Schatten immer bei ihm war. Ja, selbst beim Waschen und beim Verrichten der Notdurft waren diese Schatten anwesend. Bestraft wurden die Jungen durch Schläge, Nahrungsentzug oder durch Ausschließung. Im letzteren Fall war der junge Novize vom gemeinsamen Essen und vom Gottesdienst für eine gewisse Zeit ausgeschlossen worden. Gegen Ende der Gottesdienstzeiten hatte er sich zudem vor der Tür zum Oratorium ausgestreckt auf den Boden zu legen, mit dem Haupt zur Erde gerichtet. Die herausströmenden Brüder stiegen über ihn hinweg, ohne ihn auch nur eines Blickes oder eines Wortes zu würdigen. Selbst seine täglichen Arbeiten mußte der Ausgeschlossene allein verrichten. Kein Bruder durfte es wagen, mit ihm zu reden oder ihm stille Gesellschaft zu leisten. Sonst erwartete ihn ebenfalls die Ausschließung. Hoffnungslose Fälle warf man auch aus der Klostergemeinschaft hinaus. Nur wenn man seinen Fehler eingesehen hatte und vollständige Besserung versprach, konnte man wiederaufgenommen werden. Aber man wurde dann auf den letzten Platz in der Klostergemeinschaft gewiesen, um sich "in der Demut zu erproben". Bis zu dreimal fand man so Wiederaufnahme. Danach waren die Tore für immer geschlossen.

Mit 16 Jahren legten die Novizen schließlich vor dem versammelten Konvent ein dreifaches Versprechen ab, und zwar über ihre lebenslängliche Bindung an die Klostergemeinschaft, die "stabilitas loci", über ihr klösterliches Tugendstreben (z.B. Eigentumsverzicht und Keuschheit), die "conversio morum", und über ihren vollkommenen Gehorsam gegenüber dem Abt, die "oboedientia". Das ganze wurde in einer speziellen Urkunde festgehalten.

In der Pilgerherberge, an die stets eine eigene Brauerei und eine eigene Bäckerei angeschlossen waren, fanden die Pilger Unterschlupf. Beim Eintritt wurden sie mit einer Strohmatte versehen, auf der sie sich – je nach Platzangebot in der Herberge – niederlassen konnten. Zu Essen gab es weiches Brot – die Mönche durften im Gegensatz nur hartes, mindestens ein Tag altes Brot verspeisen – und Bier.

Im Aderlaßhaus ließ der Tonsor zur Ader, und im Arzthaus wurden die kranken Patienten untersucht.

Im Refektorium, dem Speisesaal der Mönche, wurde zu festgelegten Zeiten gegessen und getrunken. Wer zu spät erschien, erhielt eine Rüge. Bei Wiederholung hatte er künftig allein zu speisen und mußte sich mit weniger Wein zufriedengeben. Der Abt selbst nahm seine Mahlzeit laut der Benediktregel nicht hier, sondern entweder mit den Gästen im Gästehaus oder mit den Pilgern in der Pilgerherberge ein. Während der Mahlzeit hatte absolute Ruhe zu herrschen. Nur der Mönch, der zum Vorlesen bestimmt worden war, durfte seine Stimme erheben. Wenn man sich trotzdem aus irgendeinem Grund verständigen mußte, hatte man sich der Zeichensprache zu bedienen. So gab es im Kloster Hirsau gegen Ende des 11. Jhs. schon 359 Zeichen zur lautlosen Verständigung. Wollte man z.B. den Käse gereicht bekommen, preßte man die Hände aneinander, wollte man Fisch, machte man mit der Hand eine Schwimmbewegung. Auf Brot wies man, indem man mit den Daumen und Zeigefingern einen Kreis formte. Bei Essig faßte man sich an die Gurgel. Auch im Dormitorium, dem Schlafsaal, gab es für die unterschiedlichen Kleidungsstücke, die Bettwäsche, für das Schlafen, die Körperpflege etc. spezielle Zeichen.

Laut Benedikt durfte jeder Mönch pro Tag einen Viertel Liter Wein trinken, woran sich jedoch kaum ein Orden hielt. Zudem hatte man sich des Fleisches von vierfüßigen Tieren wie z.B. vom Rind und Schwein zu enthalten. Nur bei sehr schwachen Kranken wurde eine Ausnahme gemacht. Insgesamt gab es eine Haupt- und zwei kleine Mahlzeiten. Die Hauptmahlzeit fand – auch das variierte je nach der Jahreszeit – in der sechsten oder neunten Stunde statt. Von Ostern bis Pfingsten wurde die Hauptmahlzeit z.B. in der sechsten Stunde eingenommen. Von Pfingsten bis zum Ende der Sommerzeit, am 12. September, fand sie am Mittwoch und am Freitag erst zur neunten Stunde statt. Nur wenn die Feldarbeiten sehr hart waren oder die Sommerhitze unerträglich wurde, wich man von diesem Zeitplan ab. Vom 13. September bis zu Beginn der Fastenzeit wurde die Hauptmahlzeit in der neunten Stunde eingenommen, in der Fastenzeit, also von Aschermittwoch bis Ostern, sogar erst nach dem Vespergottesdienst.

Morgens gab es im Laufe der ersten Stunde, d.h. ab 4.27 Uhr im Sommer und 7.33 Uhr im Winter, und abends nach dem Vespergottesdienst, d.h. ungefähr um 16.30 im Winter oder 19.30 Uhr im Sommer je eine kleine Mahlzeit.

Der Kapitelsaal war der Versammlungsort der Mönche. Wenn wichtige Fragen bezüglich des Klosters auftraten, ließ der Abt sämtliche Mönche an diesen Ort zusammenrufen, um sich deren Ratschläge zur Lösung des anstehenden Problems anzuhören. Die Beratung war jedoch ohne Bindung für den Abt, denn dieser durfte jederzeit entgegen den Meinungen seiner Mönche handeln. Im allgemeinen zog der Abt aber auch bei weniger wichtigen Angelegenheiten die älteren Mönche zu Rate nach dem Motto: Tu alles mit Rat, dann brauchst du nach der Tat nichts bereuen.

In der Sakristei wurden die Schätze des Klosters aufbewahrt. Hier verbarg man die Monstranzen, Ciborien, Kelche, Hostienteller, Meßgeschirre, Altarleuchter, Altarkreuze, Abtsstäbe, die kostbaren liturgischen Gewänder, Altartafeln, die gold- und silberbeschlagenen wertvollen Bücher, Rosenkränze, Weihrauch- und Weihwassergefäße und Reliquienbehälter.

In der Bibliothek lagerten theologische Texte, römische und griechische Literaturstücke, alte fränkische Heldenlieder und Kaiserbiographien.

In der Schreibstube wurden von einigen Mönchen Werke, die aus anderen Klöstern ausgeliehen waren, kopiert. Andere Mönche schrieben Bücher, die hohen Persönlichkeiten geschenkt werden sollten. Oder die Mönche erhielten gegen Bezahlung einen Auftrag zum Abschreiben eines bestimmten Werkes.

Das Dormitorium, der Schlafsaal, befand sich meistens in der ersten Etage direkt über dem Wärmeraum, der als einziger Raum im Kloster im Winter beheizt werden konnte. Jedem Mönch wurde eine Binsenmatte, ein grobes Bettuch, ein Kopfkissen und eine Wolldecke zum Schlafen ausgehändigt. Zwischen ihren Schlafstätten stellte man zudem Kerzen auf, die die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen zu brennen hatten. Und im Gegensatz zu den Nichtgeistlichen schliefen die Mönche vollkommen bekleidet. Sogar der Gürtel durfte nicht abgelegt werden. Jüngere Mönche wurden aus Keuschheitsgründen außerdem nicht nebeneinandergelegt. Zwischen ihnen hatten die älteren Mönche zu liegen. Und natürlich hatte hier im Schlafsaal jeder Mönch sein eigenes Bett. Um das Böse (die Versuchung) im Schlafsaal zu verscheuchen, das die Mönche zur Fleischeslust überreden wollte, wurden zudem zur Nachtzeit stets Kontrollgänge mit Weihwasserbehältern unternommen.

Dem Wärmeraum in Parterre schlossen sich der Toilettenraum mit seinen Toiletten ohne Trennwände und seit dem 13. Jh. mit Wasserspülung und das Badehaus für die Mönche an. Außer diesem Badehaus gab es noch eines für die Novizen und eines für die Kranken. Alle drei waren mit hölzernen Bottichen ausgestattet. Die Körperpflege war zeitlich nicht geregelt und jedem selbst überlassen. Strenge Mönchsregeln jedoch beschränkten das Vollbad auf zweimal im Jahr, und zwar vor Weihnachten und vor Pfingsten. Im allgemeinen hatte sich aber eingebürgert, daß alle Mönche sich mindestens am Samstag gründlich waschen sollten. Montags und donnerstags war zudem Rasurtag. Dann setzten sich alle Brüder in zwei Bankreihen gegenüber und rasierten sich gegenseitig. Dabei wurden Psalmen und Kirchenlieder gesungen.

Der Friedhof, der ebenfalls von einer Mauer umzäunt wurde, beherbergte die Gräber der Mönche.

Hierarchiemäßig stand der Abt an der Spitze jedes Klosters. Das Wort "Abt" stammt dabei aus dem Hebräischen ("Abba") und bedeutet übersetzt "Vater". Meistens stiegen Adlige, die schon als Kinder dem Kloster übergeben worden waren, in diese Position auf.

Lange Zeit nahmen zudem die Könige und Eigenkirchenherren für sich das Recht in Anspruch, den Abt zu ernennen. Erst seit dem Ende des Investiturstreites im Jahr 1122 wurden die Äbte nach den Anweisungen Benedikts von Nursia wieder aus ihren eigenen Reihen gewählt. Jeder Mönch, der zumindest die unterste Weihe besaß, also Subdiakon war, besaß das aktive Wahlrecht. Die Abstimmung erfolgte geheim, und der gewählte Kandidat mußte, um Abt werden zu können, über eine Zweidrittelmehrheit verfügen. Bei Klöstern, deren Vermögen die Summe von 200 Goldgulden überstieg, stand dagegen nur dem Papst die Ernennung des Abtes zu. Nach der Wahl erfolgte die Investitur durch den König oder seinen Stellvertreter, indem dieser ihm symbolisch ein Zepter überreichte. Falls der gewählte Kandidat dem König nicht willkommen war, blieb diese Verleihung aus, und die Mönche mußten einen anderen zum Abt wählen, der schließlich dem Herrscher genehm war und vom Bischof geweiht und mit dem Abtsgewand, einer Mitra und einem Kreuz ausgestattet wurde.

Zur Abtswahl durfte sich jeder stellen, der eine eheliche Geburt vorweisen konnte, mindestens 24 Jahre alt war und die Priesterweihe besaß.

Als geistlicher Vater wurde der Abt schließlich als Stellvertreter Christi gesehen und von jedem Mönch als Lehrer und Führer akzeptiert. Seine "Söhne", die anderen Mönche, waren ihm zu absolutem Gehorsam verpflichtet. Rangmäßig stand er unter dem Bischof, aber über dem Priester. Im Kloster hatte er zudem hauptsächlich Repräsentationspflichten wahrzunehmen und die "Seelen seiner Söhne" zu leiten, "über die er einst auch Rechenschaft ablegen muß".

Andere Positionen, die im Kloster vergeben wurden, waren die des Pförtners und seines Stellvertreters, die des Vestiarius, des Camerarius, des Zellerars, des Bursars, des Sacratarius, des Infirmarius, des Hospitarius, des Bibliothekars, des Novizenmeisters, des Tonsors und des Alomoniarius.

Der Vestiarius war für die Kleidung, das Bettzeug und das Schuhwerk verantwortlich. Ihm wurde auch schadhaftes Zeug zum Flicken und Ausbessern überreicht.

Der Camerarius hatte Aufsichtspflicht über die Mönchsküche, die Mönchsbrauerei, die Mönchsbäckerei, die Hostienbäckerei, die Krankenküche, die Novizenküche, die Gästeküche, die Pilgerbrauerei und die Pilgerbäckerei. Er teilte auch die Mönche für den wöchentlich wechselnden Küchendienst ein. Nur in der Gästeküche wurden die für diese Aufgabe bestimmten Mönche für ein ganzes Jahr zum Küchendienst verpflichtet.

Der Zellerar war der Leiter der gesamten Wirtschaftsverwaltung. Er mußte für die ausreichende Versorgung des Klosters mit Nahrungsmitteln sorgen und die Werkstätten und die landwirtschaftlichen Außenbetriebe bewachen.

Die Klöster wurden schon im 6. und 7. Jh. in merowingischer und karolingischer Zeit durch große Landschenkungen von den Königen und den weltlichen Großen zu den größten Grundbesitzern des Abendlandes. Ebenso früh gelangten sie in den Besitz bedeutender Handelsprivilegien. So erwarben sie z.B. Handelsmonopole und Steuerimmunitäten. Erst ab dem 15. Jh. mußten die Mönche als Gewerbetreibende aus den Einkünften ihres Gewerbes einmal im Jahr Steuern zahlen.

Der Bursar leitete die Finanzverwaltung. Mit dem Zellerar war er gemeinsam für den Wohlstand der Klostergemeinschaft verantwortlich. Beide mußten dem Abt regelmäßig Rechenschaftsberichte über ihre Tätigkeiten abliefern. Denn die Klöster hatten im Laufe des Mittelalters viele Reichtümer angehäuft, da die Geistlichen stets laut verkünden ließen, daß eher ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als ein Reicher ins Reich Gottes gelange. So vermachten die Vermögenden den größten Teil ihres Reichtums nach ihrem Tode den Klöstern.

Der Sacratarius war für den Unterhalt und die Ausstattung der Kirche und der Sakristei verantwortlich. Als Gehilfe stand ihm noch der Custos zur Seite.

Der Infirmarius war der Leiter des Krankenhauses, des Infirmariums. Ihm unterstand die Aufsicht über die kranken und gebrechlichen Mönche. Patienten außerhalb des Klosters, z.B. die Bauern und ihre Familien auf dem Lande, wurden selten von ihm und seinen Helfern behandelt. Außerdem durften nur "kleinere Operationen" vorgenommen werden. Große Operationen wie z.B. das Öffnen der Bauchhöhle waren strikt verboten.

Der Tonsor legte nicht nur die Tonsur der Mönche an und rasierte ihnen die Bärte ab, sondern schnitt auch auf Veranlassung des Infirmarius oder des Arztes die Adern auf.

Der Bibliothekar leitete die Bibliothek und die Schreibstube, der Novizenmeister unterrichtete die Novizen, und der Hospitarius stand dem Pilgerhaus vor, in dem auch der Alomoniarius als Armenpfleger tätig war.

Entscheidend für die Besetzung eines dieser genannten Positionen waren die Herkunft des Kandidaten, die Anzahl der Jahre, die nach seinem Gelübde vergangen waren, und das Amt, das er bisher eingenommen hatte. Das Alter selbst spielte keine Rolle.


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